Maissen Theo · Ständerat · 2011-06-15
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-06-15
Wortprotokoll
Hier geht es um den Bereich von Heimatschutz und Denkmalpflege. Es ist Ihnen sicher in Erinnerung, dass wir bei den Budgetberatungen der letzten Jahre regelmässig die Beträge für die Denkmalpflege und den Heimatschutz - es ging vor allem um den denkmalpflegerischen Bereich - erhöht haben, und zwar weil die Aufgaben in diesem Bereich ausgewiesen sind und der Bedarf sehr gross ist. Es geht auch darum, dass es Aufgabe des Staates ist, dafür zu sorgen, dass diese wertvollen Bauten auch nachfolgenden Generationen erhalten bleiben. Zudem ist es ein spezielles Merkmal der Finanzierung der Denkmalpflege, dass sie gemäss dem NFA eine Verbundaufgabe ist.
Auf Seite 3004 der Botschaft sehen Sie, wie die bei diesem Geschäft vom Bundesrat beantragten 85 Millionen Franken auf die vier Jahre verteilt sind. Es sind Beträge zwischen 20,8 und 21,7 Millionen Franken pro Jahr. Sie haben dann noch eine untere Zeile, "Voranschlagskredite" genannt, und da sind die Beträge höher. Insgesamt werden für die Vierjahresperiode 27 Millionen Franken mehr eingestellt, als wir es hier beschliessen. Diese zusätzlichen 27 Millionen Franken werden gebraucht, um den Verpflichtungsüberhang von aktuell rund 40 Millionen Franken sukzessive abzubauen. Man [PAGE 606] hätte am Schluss dieser Periode, Ende 2015, dann also noch einen Überhang von 13 Millionen Franken; der Überhang wäre also entsprechend reduziert. Vom Mechanismus her ist es natürlich so, dass es am Ende eines Jahres immer einen Überhang gibt. Die Differenz zwischen beschlossenen Zahlungskrediten und den Verpflichtungskrediten ist systemimmanent, weil das ein laufender Prozess ist. Es ist festzustellen, dass beim Bundesrat die Bereitschaft besteht, diesen Verpflichtungsüberhang sukzessive abzubauen. Ich sage dies deshalb, weil die zusätzlichen 20 Millionen Franken, die wir bei Artikel 1 beantragen, effektiv zusätzliche Mittel sind, die wir in erster Linie für die Denkmalpflege zur Verfügung stellen wollen. Das muss dann auch bei den entsprechenden Voranschlagskrediten berücksichtigt werden.
Aufgrund der Hearings mit den zuständigen Instanzen der Kantone kann ich Ihnen sagen, dass hier wirklich ein grosser Bedarf besteht und es angebracht ist, auch im Sinne der Budgetbeschlüsse der früheren Jahre um diese 20 Millionen Franken aufzustocken, also einen höheren Kredit zu gewähren, als es der Bundesrat beantragt.
Ich bitte Sie, der Kommission zu folgen.