Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-09-14
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-09-14
Wortprotokoll
Währungsprobleme - die haben wir ja im Moment - lassen sich wohl kaum damit beseitigen, dass wir die Mehrwertsteuer um 1,3 Prozentpunkte heruntersetzen. Die leeren Hotels werden auch nicht voller, wenn Sie die Mehrwertsteuer um 1,3 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent heruntersetzen. Das Problem liegt in einem ganz anderen Bereich, das wissen wir alle, und da braucht es andere Massnahmen. Natürlich kann man so etwas machen, das ist eine homöopathische Behandlung, aber es wird nicht dazu führen, dass sich die Situation echt verbessert. Auf der anderen Seite muss man die Folgen der Mindereinnahmen dann auffangen. Das sind ungefähr 750 Millionen Franken - je nachdem, wie Sie rechnen - oder 900 Millionen, wenn Sie Zigaretten, Alkohol usw. auch dazunehmen. Es stimmt, dass man sich einmal auch zu einem anderen Bereich wird Gedanken machen müssen, nämlich zu den Teilzeitarbeitsstellen und zu den Arbeitslosen. Wir werden uns darüber Gedanken machen müssen, wie man dieses Problem lösen kann.
Herr Ständerat Hess, Sie haben 2004 eine Motion eingereicht. Nachher hat man die Mehrwertsteuerreform diskutiert, Teil A und Teil B; Teil B steckt jetzt noch fest. Ich bin froh, dass Sie gesagt haben, Sie seien jetzt für eine kurzfristige Massnahme von einem Jahr, die man dann perpetuieren könne. Das Problem ist ja das folgende: Wenn Sie jetzt als Einjahresmassnahme die Mehrwertsteuer heruntersetzen, wissen wir, Sie und ich, genau, dass uns dann im nächsten Jahr die Frage beschäftigen wird: Wie könnten wir diese Einjahresmassnahme perpetuieren? Oder mit anderen Worten: Könnten wir dann auch die Frage umgehen, ob wir die Mehrwertsteuerreform, Teil B, beerdigen wollen? Oder wollen wir sie zu Ende führen und dann das Problem mit einzelnen Teilmassnahmen irgendwie umschiffen? Ich habe grosse Bedenken, dass das geschehen könnte.
Ganz abgesehen davon: Wenn Sie für ein Jahr die Mehrwertsteuer absenken, trifft es nicht zu, dass das kein Aufwand ist, wie hier gesagt wurde. Bei jeder Veränderung der Mehrwertsteuer haben die Unternehmen enorm viel Aufwand im administrativen Bereich. Das ist auch der Grund, warum wir allen Unternehmen immer einen Vorlauf von mehr als einem Jahr geben müssen - das geschah auch, als wir um diese 0,4 Prozentpunkte angepasst haben -, damit man die Software und alles umstellen kann. Jetzt soll das plötzlich kein Thema sein: Jetzt ist es also plötzlich möglich, für ein einziges Jahr das ganze administrative Prozedere durchzuspielen. Das verursacht aber Kosten und Aufwand mit relativ wenig Nutzen.
Das kann ja nur in der Absicht sein, dass es dann nicht eine einjährige Massnahme ist. Sonst macht es wirklich keinen Sinn, der Aufwand ist zu gross. Aber für mehr als ein Jahr ist es ja nicht gedacht. Sie sagen zu Recht: Die Änderung soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten und bis Dezember 2012 dauern. Also ist es eine befristete Massnahme. Ich weiss nicht, wie man begründen kann, dass man den Unternehmen das aufladen will!
Aber es ist auch im Prinzip falsch: Es wirkt wie eine Giesskanne, also auch dort, wo wir es nicht brauchen. Ich habe das bereits ausgeführt. Es kann ja auch nicht mit der Erhöhung um 0,4 Prozentpunkte verglichen werden. Diese Erhöhung hat man nicht für ein Jahr gemacht, die hat man für mehrere Jahre gemacht. Darum hat sich der Aufwand auch gelohnt.
Wenn man im Bereich der Mehrwertsteuer etwas Vernünftiges machen will - und ich denke, es ist notwendig, bei der Mehrwertsteuer etwas Vernünftiges zu machen -, dann würde ich dem Parlament empfehlen, möglichst rasch die Mehrwertsteuerreform, Teil B, über die Bühne und ins Ziel zu bringen. Dann hätten wir wirklich die Entlastung, die wir brauchen, auch für die Unternehmen. Ich hoffe, das wird mindestens in der nächsten Legislatur dann endlich gelingen.