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Gilli Yvonne · Nationalrat · 2011-03-10

Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2011-03-10

Wortprotokoll

Die Minderheit II beantragt Festhalten an der bundesrätlichen Version.

Bei diesem Artikel geht es um die Unentgeltlichkeit der Teilnahme an Studien respektive um die Möglichkeit, Probanden für ihre Teilnahme an Studienprojekten zu bezahlen. Ethisch ist das ein wichtiger Artikel, geht es doch darum auszuschliessen, dass Probanden für Studien wegen einer hohen Entschädigung ein grosses Risiko eingehen und so quasi gekauft werden. Es geht also darum, die wirtschaftliche Notlage von Probanden im Hinblick auf die Teilnahme an einer Studie nicht auszunützen. Es geht aber auch darum, zugunsten der Forschung Phase-I-Studien zu ermöglichen, in denen neue Medikamente an gesunden Probanden getestet werden, und das dürfte nur möglich sein, wenn sie wenigstens für die Zeit, die sie dafür aufwenden, angemessen entschädigt werden. Zuletzt gilt es natürlich auch den umgekehrten Fall auszuschliessen, nämlich dass für die Teilnahme an einem Studienprojekt Geld eingefordert wird. Darüber besteht in der ganzen Kommission Konsens.

Die bundesrätliche Version berücksichtigt alle Aspekte und regelt die Entschädigung in zwei klar gegliederten Abschnitten vollständig und eindeutig. Grundsätzlich hält sie in Absatz 2 fest, dass niemand, der an Studienprojekten teilnimmt, eine Entschädigung einfordern kann. In Absatz 1 unterscheidet der Entwurf des Bundesrates zwischen zwei Arten von Forschungsprojekten: Für die Teilnahme an Projekten, die ihnen einen direkten Nutzen bringen, dürfen die Probanden nicht entschädigt werden, wogegen sie für Projekte, von denen sie keinen direkten Nutzen haben - das sind beispielsweise Phase-I-Studien, in denen ein neues Medikament an gesunden Probanden getestet wird -, angemessen entschädigt werden dürfen.

Wo genau liegt der Unterschied zwischen den Anträgen der Minderheit I, der Minderheit II und der Mehrheit? Die Mehrheit geht bei der Entschädigungsmöglichkeit für Probanden, die sich ohne direkten Nutzen an einem Forschungsprojekt beteiligen, weiter, weil sie für gesunde Probanden keine Beschränkung der Entschädigung vorsieht und auch die Teilnahme von kranken Probanden nicht regelt, indem diese keine Erwähnung mehr finden. Der Bundesrat regelt die Entschädigung grundsätzlich und für alle Probanden, ungeachtet dessen, ob sie gesund oder krank sind, und er grenzt die Entschädigung auf ein angemessenes Entgelt ein. Das macht Sinn. Die Minderheit I schliesst jegliche Entschädigung für Probanden aus, auch wenn diese durch ihre Studienteilnahme keinen direkten Nutzen erfahren. Der Wunsch nach dieser restriktiven Lösung ist verständlich, wegen der Möglichkeit des Missbrauchs von Menschen in prekären finanziellen Verhältnissen, aber auch wegen der Möglichkeit einer Verfälschung von Studienresultaten, wenn ein in seiner sozialen Schichtung einseitig zusammengesetztes, bedürftiges Kollektiv an einer Studie teilnimmt und damit eben die Studienresultate mit einem Bias behaftet sind. Es ist ein Spannungsfeld zwischen zu viel und zu wenig Schutz, in dem wir uns hier befinden. [PAGE 322]

Wir erachten den bundesrätlichen Entwurf als ausgewogen und empfehlen Ihnen die Unterstützung der Minderheit II, die diesen wieder aufnimmt.