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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2001-06-21

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2001-06-21

Wortprotokoll

Ich ersuche Sie, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.

Wenn dieser Absatz nämlich aufgehoben wird, dann gilt Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe d des Gesetzes. Dort heisst es: "Der Bundesrat erlässt .... d. Vorschriften über Ausweise und Kontrollschilder." Es ist Sache der Exekutive zu entscheiden, ob, wie, warum und bis zu welchem Zeitpunkt ein Ausweis befristet sein soll - also bezüglich eines Sehtests, des Alters -, ob nochmals eine ärztliche Kontrolle durchgeführt werden muss usw.

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