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AB 13022

Wiederkehr Roland · Nationalrat · Zürich · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2001-06-21

Wortprotokoll

Die Polizeikommandos sagen Ihnen hinter vorgehaltener Hand, dass 30 bis 40 Prozent der Leute, denen der Fahrausweis entzogen worden ist oder die ihn gar nie gemacht haben, trotzdem Auto fahren. Sie fahren nicht jeden Tag, aber hin und wieder. Die Polizeien sind normalerweise nicht in der Lage, diese Leute zu eruieren. Sie müssten dazu beispielsweise am Morgen vor dem Haus darauf warten, bis jemand herauskommt, ihn verfolgen und beobachten, ob er sich ans Steuer setzt, falls er keinen Fahrausweis besitzt. Es gibt einzelne Polizeikommandos, die machen das, jeweils über einen Zeitraum von drei Monaten. Sie erwischen durchschnittlich 40 bis 50 Fahrer, die den Fahrausweis nicht besitzen. Wenn Sie das auf ein Jahr hochrechnen, gibt das 200 bis 250 Leute, die am Steuer erwischt werden, ohne dass sie einen Fahrausweis besitzen.

Wenn Sie das mit der statistisch erfassten Zahl vergleichen, dass es 35 Jahre braucht, bis jemand überhaupt in einer Kontrolle erwischt wird, dann können Sie sich vorstellen, dass die Dunkelziffer von 30 bis 40 Prozent, welche die Polizei hinter vorgehaltener Hand angibt, tatsächlich der Wahrheit entspricht.

Es ist ein an und für sich unhaltbarer Zustand. Was gibt es für Möglichkeiten, das abzustellen? So ungern ich das vorschlage: Vielleicht hilft nur noch die soziale Kontrolle. Das würde heissen, dass aktuelle Fahrausweisentzüge der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Da schreit natürlich der Datenschützer schon wieder Zeter und Mordio. Aber in ähnlich gelagerten Dingen haben Sie diese Einsicht in Register. Es gibt ein Betreibungsregister; jedermann hat das Recht, in das Betreibungsregister hineinzuschauen und zu sehen, ob ein Mensch, mit dem er ein Geschäft tätigen will, tatsächlich sein Vertrauen verdient.

Es ist sogar der Bundesrat, der festhalten möchte, dass man selbst zwei Jahre, nachdem der Schuldner seine Schuld bezahlt hat, im Betreibungsregister noch sieht, ob er mal betrieben wurde oder nicht. Auch das Konkursregister ist öffentlich.

Wenn es also um den Schutz von Geschäften, ums Geld geht, ist diese Einsicht automatisch möglich. Wenn es um den Schutz von potentiellen Verkehrsopfern geht, also um Leben, dann wird keine solche Einsicht gewährt. Warum denn eigentlich?

Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Sie wohnen in einem Dorf. Sie kennen einen Rowdy, der immer mit grosser Geschwindigkeit durch dieses Dorf fährt. Sie haben Kinder. Sie wissen, dass dieser Rowdy kürzlich einen Unfall gebaut hat, und Sie wundern sich, dass der am übernächsten Tag schon wieder am Steuer sitzt. Nun möchten Sie wissen: Hat er den Fahrausweis nach diesem Unfall noch, oder hat er ihn nicht mehr? Sie telefonieren der Polizei, und die Antwort ist: Das geht Sie nichts an. Aber die Polizei macht auch nichts, weil sie völlig überfordert ist. Da stimmt doch etwas nicht.

Deshalb habe ich mir erlaubt, hier einzufügen, dass einer Person, die ein besonderes, ein ausreichendes Interesse geltend machen kann, z. B. einer Nachbarin, die um ihre Kinder bangt, zwingend gesagt werden muss, ob jemand einen Führerausweis hat oder nicht.

Ich bitte Sie, meinem Antrag zuzustimmen.

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