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Kleiner Marianne · Nationalrat · 2011-09-12

Kleiner Marianne · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-09-12

Wortprotokoll

Absatz 3bis hält fest, dass der Bundesrat die jährlichen Höchstbeträge des Selbstbehalts nach Absatz 3 der Kostenentwicklung im Bereich der Krankenversicherung anpassen kann. Die Höhe der Franchisen ist ein wichtiges Instrument der Kostenkontrolle. Auch hier möchten wir Liberalen und Teile der CVP-Fraktion Sie bitten, dem Ständerat zu folgen und damit bei Ihren früheren Beschlüssen zu bleiben, also die Festsetzung der Franchisen vollständig im Kompetenzbereich des Bundesrates zu belassen.

Franchisen sind aus unserer Sicht ein wirkungsvolles Instrument, um auf das Konsumverhalten der Versicherten Einfluss zu nehmen. Damit der Bundesrat dieses Instrument weiterhin zielgerichtet einsetzen kann, darf man seinen Entscheidungsspielraum nicht unnötig einschränken. Es ist im Hinblick auf das Prämienwachstum, das für uns alle eines [PAGE 1330] der wichtigsten Kriterien bleiben muss, absolut zentral, dass der Bundesrat rasch reagieren kann, wenn die Kosten davonlaufen.

Eine Kompetenzbeschneidung des Bundesrates ist nach unserer Ansicht und nach Ansicht des Ständerates völlig unangemessen. Wir und der Ständerat haben in dieser Sache Vertrauen in die Sorgfalt des Bundesrates und in die Angemessenheit seines Urteils. Wir bitten Sie, der Minderheit und dem Ständerat zu folgen. Auch hier könnten Sie so eine Differenz ausräumen. Es gibt keinen rationalen Grund, dem Bundesrat diese Kompetenz, die er bis jetzt zur vollen Zufriedenheit ausgeübt hat, wegzunehmen. In den Übergangsbestimmungen sieht die ständerätliche Fassung vor, dass eine Anpassung erstmals nach drei Jahren ab Inkraftsetzung dieser Bestimmung möglich ist.

Wir bitten Sie also, der Minderheit zu folgen, damit der ständerätlichen Fassung zuzustimmen und eine Differenz auszuräumen.