Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2011-09-12
Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-09-12
Wortprotokoll
Unabhängig vom prozentualen Selbstbehalt geht es in diesem Minderheitsantrag um den Höchstbetrag, welcher im Jahr mit dem Selbstbehalt bezahlt werden soll.
Wir möchten hier als Minderheit am Nationalratsbeschluss festhalten. Dieser orientiert sich an der heutigen Regelung, indem der Bundesrat den jährlichen Höchstbetrag festlegt; das ist insofern nichts Neues. Was neu hinzukommt, ist die Bestimmung, dass der Höchstbetrag der Netzwerkbenützer im Verhältnis zu jenem der Benützer der normalen Versicherung höchstens eins zu zwei betragen darf; das Übrige überlässt man dem Bundesrat.
Es scheint mir besonders wichtig, diesen Teil hier in Zusammenhang mit dem differenzierten Selbstbehalt in Absatz 2 zu sehen; dazu hat sich Frau Fehr ja geäussert. Es ist schon so: Auch für uns ist das hier ein Kernstück. Die Frage ist, ob man eine Lösung trifft, welche die Gefahr beinhaltet, dass noch höhere Prämien die Folge sind. Es kann ja nicht sein, dass man in der Gesundheitspolitik eine Korrektur vornimmt, die letztlich dazu führt, dass die Prämien steigen. Wir sind der Meinung, dass die Selbstbehaltfrage so geregelt werden muss, dass wir auf der sicheren Seite sind, und dazu gehört eben auch dieser Teil von Artikel 64 gemäss Antrag der Minderheit. Der Bundesrat soll in der Lage sein, auch kurzfristig sozialpolitische Korrekturen vorzunehmen, dies im Rahmen seiner Kompetenz, die jährlichen Höchstbeträge festzulegen, welche den Selbstbehalt betreffen. Er bestimmt ja auch die Franchise, und es ist sicher zweckmässig, wenn er hier ein Instrument in der Hand hat, um allenfalls Korrekturen aus sozialpolitischen Gründen anzubringen.
Ich bitte Sie also, bei Absatz 3 der Minderheit zu folgen.