Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2001-06-21
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2001-06-21
Wortprotokoll
Der Bundesrat ist nach wie vor der Auffassung, dass sein ursprünglicher Entwurf richtig war. Mit der Korrektur, die die Kommission vorgenommen hat, sind wir unserer Fassung allerdings wieder etwas näher als mit dem Beschluss des Ständerates.
Es bestand eben schon die Gefahr des Missbrauchs. Der Datenschutzbeauftragte hat uns darauf aufmerksam gemacht. Auch kantonale Polizeistellen haben uns Geschichten erzählt, beispielsweise von Diebesbanden, die in Rimini mittels Autonummern feststellen konnten, wer nicht zu Hause war, und dann dort zu Hause einbrechen konnten. Es gibt also Missbrauchstatbestände, die wir durch diese Einschränkung in den Griff bekommen wollten.
Von daher kann mit einer totalen Transparenz eben auch Missbrauch getrieben werden. Die Einschränkung der Kommission, dass man die Veröffentlichung seines Namens persönlich sperren kann, ist an und für sich sinnvoll. Es besteht allerdings etwas die Gefahr, dass nicht alle daran denken und ihre Namen dann trotzdem missbraucht werden können.