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preparatory:AB 130249

Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-09-12

Wortprotokoll

Wenn wir uns hier in der dritten Runde der Differenzen befinden und eine Einigungskonferenz unausweichlich zu sein scheint, macht es wenig Sinn, allzu viel vorwegzunehmen. Wir sind der Meinung, wir sollten eine Lösung suchen, die in der Einigungskonferenz auch eine Mehrheit finden kann.

Bei Artikel 12 Absatz 5 geht es um eine wichtige Frage in dieser Vorlage: Sollen Krankenkassen Netzwerke selbst betreiben, das heisst Versicherer und Leistungserbringer sein? Wenn man sich am Wettbewerb orientiert, ist das ganz klar eine Fehlentwicklung und kann niemals befriedigend durchgeführt werden. Die Versicherer sollten in erster Linie die Interessen ihrer Versicherten wahrnehmen können. Wenn sie selbst Leistungserbringer sind, sind sie diesbezüglich eingeschränkt. Wir plädieren also für Festhalten und stimmen der Mehrheit zu.

Nun noch eine Bemerkung zum neuen Absatz 5 der Übergangsbestimmungen: An sich ist diese Übergangsbestimmung nicht falsch. Aber der Zeitrahmen soll zehn Jahre sein - stellen Sie sich einmal so etwas vor! Das ist ja unglaublich! Innerhalb von drei oder höchstens fünf Jahren müsste eine solche Korrektur vorgenommen werden können. Es geht ja schliesslich nur darum, den finanziellen Rückzug der Kassen zu organisieren. Die Organisation der Netzwerke bleibt ja gleich. Somit wäre es zweckmässig, diese Übergangsbestimmung abzulehnen, um auch hier der Einigungskonferenz die Chance zu geben, diese Anzahl Jahre zu korrigieren, etwas zu senken. Das wäre meines Erachtens vernünftig, auch wenn eine Übergangszeit sicher nicht falsch ist.

Ich bitte Sie, und wir werden das tun, grundsätzlich mit der Mehrheit festzuhalten.

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