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Stamm Luzi · Nationalrat · 2001-06-21

Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-06-21

Wortprotokoll

Ich möchte meine persönliche Erklärung mit einer Frage an den Bundespräsidenten zu Artikel 91ff. verknüpfen. Ich stelle fest, dass wir vor zwei Wochen im Rahmen der Strafgesetzrevision ausführlich über das Problem der Geldstrafen gesprochen haben. Ich stelle fest: Die Artikel 91ff. lauten jedoch alle nach dem alten System. Da steht, die Strafe sei Gefängnis oder Busse. Wie soll das funktionieren? Soll man das später einfach der Redaktionskommission übergeben? Kann sie überhaupt alle diese Strafen anpassen?

Es scheint mir sehr eigenartig zu sein, dass wir hier über einen definitiven Gesetzestext diskutieren, der dann wahrscheinlich - nehme ich an - so nicht in Rechtskraft erwachsen wird. Irgendjemand wird diesen noch überarbeiten müssen.

Wenn ich Artikel 91 betrachte: Bleibt dann der erste Satz, wie er ist? Muss beim zweiten Satz "Gefängnis oder Busse" in "Geldstrafe" abgeändert werden? Wer soll das tun? Allein das lässt meine Skepsis gross werden. Allein das ist ein Grund, weshalb man gegen dieses Gesetz skeptisch sein müsste.

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