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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-11-27

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-11-27

Wortprotokoll

Zunächst zum Minderheitsantrag, bei den Personalbezügen und Arbeitgeberbeiträgen eine Kreditsperre von 2 Prozent vorzusehen: Ich bitte Sie, diesen Minderheitsantrag abzulehnen. Eine Kreditsperre von 2 Prozent würde heissen: 107 Millionen Franken weniger. Es würde auch heissen, dass wir im Personalbudget von 2013 unter das Niveau des Budgets 2012 fallen würden. Das kann man ja wohl nicht so regeln, zumal für 2013 von Ihrem Rat neue Aufgaben beschlossen wurden. Ich werde Ihnen dann noch kurz zeigen, welche Stellen wir eliminieren müssten, die Sie für das Jahr 2013 neu beantragt bzw. gebilligt haben.

Der Bundesrat ist bestrebt, das Wachstum im Personalbereich im Griff zu haben und es so tief wie möglich zu halten. Wir haben bereits entsprechende Massnahmen vorgesehen, wir setzen sie auch um. Wir haben Steuerungsinstrumente [PAGE 1870] eingeführt, um die Budgetgenauigkeit zu erhöhen, um das Wachstum bei den Personalausgaben einzudämmen. So haben wir beispielsweise ein Zielband für den Personalaufwand festgelegt und auch eine Reduktion der Kreditreste vorgesehen; im Moment haben wir im Personalbereich ja immer noch Kreditreste. Das heisst, wir konnten auch den Zuwachs des Personalaufwands gegenüber dem Budget 2012 dämpfen. Der Zuwachs im Jahr 2013 beträgt 1,9 Prozent; er war in den letzten Jahren, in Prozenten gesehen, immer höher als jetzt.

Woraus setzt sich das Wachstum des Personalaufwands zusammen? Wenn Sie sich jetzt diese Position anschauen, sehen Sie, dass es zum einen Lohnmassnahmen sind, die wir vorgesehen haben. Für den Teuerungsausgleich und für Lohnmassnahmen haben wir ursprünglich 31 Millionen Franken vorgesehen; das ist 0,6 Prozent der Lohnsumme. Dann haben wir stellenseitige Aufstockungen von 55 Millionen Franken, insbesondere für 300 Vollzeitstellen. Hier möchte ich auch darauf hinweisen, dass diese zu zwei Dritteln einnahmen- oder ausgabenseitig kompensiert werden. Dann haben wir noch Ausgaben zur Abfederung des Grundlagenwechsels in der Publica von 14 Millionen Franken; dort geht es um die Senkung des überobligatorischen Umwandlungssatzes.

Wenn hier die Kreditsperre beschlossen würde, müssten wir in erster Linie auf die Lohnmassnahmen verzichten. Das wäre unserem Personal, unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber nicht korrekt - nicht zuletzt auch darum, weil wir ja sehen, was in der Wirtschaft und auf den übrigen Ebenen der öffentlichen Hand abläuft. Dort ist im Durchschnitt eine Lohnsteigerung - in einem sehr bescheidenen Mass, aber immerhin von 0,8 bis 1,1 Prozent - vorhanden. Eine Nullrunde wäre ein schlechtes Signal an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Ich habe am 15. November mit den Personalverbänden Diskussionen über Lohnmassnahmen geführt. Wir haben uns auf einen Zuwachs von 0,5 Prozent geeinigt, also auf ein sehr bescheidenes Wachstum. Das entspricht 26 Millionen Franken. Ich möchte Sie noch einmal daran erinnern, dass wir ursprünglich 0,6 Prozent, also 31 Millionen Franken, eingestellt hatten. Dieses Verhandlungsergebnis, das in einer guten Atmosphäre erarbeitet, ja erkämpft wurde, muss noch vom Bundesrat genehmigt werden; das werden wir demnächst machen.

Der Rest dieser Massnahme, wie Sie sie mit dem Minderheitsantrag und einer Kreditsperre fordern würden, müsste dann über alle anderen Departemente ausgeglichen werden. Anders gesagt: Wir würden die in den letzten zwei Jahren geschaffenen Stellen für die Bewältigung neuer Aufgaben streichen müssen: Aufstockungen im Zusammenhang mit der Asylpolitik, wo wir mehr Mitarbeitende brauchen, um schneller zu sein; Aufstockungen beim Grenzwachtkorps, wo wir 35 Stellen aufgestockt haben, zum Glück, möchte ich sagen; dann auch Aufstockungen, die wir brauchen, um die Energiestrategie umzusetzen - alles eigentlich Aufstockungen, die im Zusammenhang mit Beschlüssen Ihrerseits stehen, also mit Forderungen und Beschlüssen der eidgenössischen Räte. Eine Querschnittkürzung müssten wir jetzt im Dezember umsetzen. Wir könnten selbstverständlich nicht Schwerpunkte setzen und müssten das linear machen. Damit - und das ist auch eine Argumentation, die Sie kennen - würden auch diejenigen bestraft, die sehr eng budgetieren und sich sehr bemühen, effizient zu arbeiten.

Dann noch zur Position "Sach- und Betriebsaufwand": Auch hier möchte ich Sie bitten, den Antrag der Minderheit abzulehnen. Das ist ein Sammelbecken mit einer grossen Heterogenität. Das heisst aber nicht, dass diese Steigerung hier einfach auf ausufernde Verwaltungstätigkeit zurückzuführen wäre. Es sind in dieser Position Aufwendungen für wichtige Funktionen der Verwaltung enthalten, Teile beispielsweise der Informatikaufwendungen, aber auch Teile der Aufwendungen für den Betrieb der Armee, für Munition, Sold, Verpflegung, und auch Teile der Aufwendungen für die Nationalstrassen; das ist hier ebenfalls enthalten. Wenn wir im Sinne der Minderheit eine Kreditsperre vorsehen würden, müssten wir Bereiche, in welchen eine Sperrung keinen Sinn macht, ausklammern, sodass man in anderen Bereichen wieder überproportional sparen müsste. Überproportional gespart werden könnte - einfach weil es gesetzlich und auch faktisch möglich wäre - bei der Armee, bei der Zollverwaltung und beim Astra. Das macht, denke ich, keinen grossen Sinn.

Ich möchte noch auf die Ausführungen eingehen, man könne dem Anliegen bezüglich des Grenzwachtkorps, personell aufzustocken - was ja nötig ist und was Sie auch mit einem entsprechenden Vorstoss verlangt haben -, dann trotzdem nachkommen und irgendwo anders ausgleichen. Dabei ist aber zu bedenken, dass zwei Voraussetzungen ganz klar gegeben sein müssen, um eine Entsperrung gesperrter Kredite zu erreichen: Die erste ist, dass eine schwere Rezession die Aufhebung der Sperrung erforderlich macht. Wir gehen aber zumindest davon aus, dass wir nächstes Jahr nicht in eine solche geraten werden; diese Frage stellt sich also glücklicherweise nicht. Die zweite ist, dass Zahlungen geleistet werden müssen, für die ein gesetzlicher Anspruch besteht oder die verbindlich zugesichert worden sind. Selbstverständlich kommt auch das nicht zum Tragen, wenn gewisse Kategorien in der Verwaltung aufgestockt werden; auch diese Bestimmung können Sie daher nicht anwenden.

Ich möchte Sie daher bitten, die beiden Minderheitsanträge abzulehnen.