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AB 130497

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2013-06-17

Wortprotokoll

Der Bundesrat empfiehlt Ihnen Eintreten, und er empfiehlt Ihnen Zustimmung. Er empfiehlt Ihnen damit natürlich die Deplafonierung, zwecks rascherer Entschuldung und damit auch zwecks Vorsorge, nach dem Prinzip "Sorge in der Zeit, so hast du in der Not".

Die Arbeitslosenversicherung gilt als automatischer Stabilisator, und zwar ganz besonders in Krisenzeiten. Sie ist in Schieflage. Wir haben dafür zu sorgen, dass wir sie möglichst schnell wieder ins Gleichgewicht zurückbringen können, bevor eine weitere anspruchsvolle Konjunkturphase auf uns zukommt. Eine gesunde Arbeitslosenversicherung ist also für den Werkplatz ausserordentlich wichtig. Ich habe es gesagt: "Sorge in der Zeit, so hast du in der Not."

Der Bundesrat will rasch entschulden, er will so schnell wie möglich das finanzielle Gleichgewicht. Er will dann durch die Aufhebung des Solidaritätsprozentes auch eine frühere Entlastung des Mittelstandes. Man kann darüber diskutieren, ob es ein wesentliches Argument ist, ob dies nach fünfzehn oder nach zwanzig Jahren der Fall ist. Ich bin der Meinung, dass es ein Argument ist. Wenn es uns gelingt, die Arbeitslosenversicherung dorthin zurückzuführen, wo sie in der Balance ist, dann wird der Mittelstand mit Löhnen zwischen 126 000 und 315 000 Franken eben auch früher entlastet werden.

Es geht jetzt um eine Solidaraktion. Die obersten Einkommensteile werden mit einbezogen, und damit wird natürlich das Versicherungsprinzip einmal mehr etwas geritzt; ich komme gleich noch darauf zu sprechen.

Ich will zuerst etwas zur Grundlage sagen: Wir haben in der Kommission darüber eine ausführliche Diskussion geführt. Ich versuche hier und heute diesbezüglich etwas Klarheit zu schaffen. Wir haben wissenschaftliche Analysen als Grundlage. Diese sagen aus, dass in einem Konjunkturzyklus die Arbeitslosenquote mutmasslich bei durchschnittlich 3,2 Prozent liegt. Ausgehend von 3,2 Prozent werden mit der Deplafonierung - es wurde vom Kommissionssprecher gesagt - 100 Millionen Franken zusätzlich zur Entschuldung generiert; es wären dann also 400 Millionen und nicht nur die 300 Millionen wie für den Bereich zwischen 126 000 und 315 000 Franken. Mit diesen zusätzlichen 100 Millionen Franken, bei einer Grundannahme von 3,2 Prozent Arbeitslosigkeit, können wir die Entschuldungsdauer von zwanzig auf fünfzehn Jahre verkürzen.

Für die Dauer der Entschuldung spielt neben der Arbeitslosenquote insbesondere auch der Stand des Eigenkapitals eine Rolle; das wurde gesagt. Gemäss dem Arbeitslosenversicherungsgesetz wird das Solidaritätsprozent abgeschafft, wenn das Eigenkapital abzüglich 2 Milliarden Franken Betriebskapital bei einer halben Milliarde liegt. Bei einem Grundkapital von einer halben Milliarde, einem Betriebskapital von 2 Milliarden und einer Entschuldung über die Deplafonierung entfällt das Solidaritätsprozent also.

Wir gehen davon aus, dass wir am 1. Januar 2014 einen Eigenkapitalstand von minus 3,215 Milliarden Franken haben werden. Wir zählen hier die 2 Milliarden Betriebskapital dazu, die für das Wiederabschaffen des Solidaritätsprozentes notwendig sind, wir zählen die halbe Milliarde Eigenkapital dazu und kommen dann auf 5,715 Milliarden Franken, die wir als Überschüsse generieren müssen, damit wir entschulden können. Diese 5,715 Milliarden, mit einer zusätzlichen jährlichen Entschuldung um 400 Millionen, führen dazu, dass 14,29 Jahre für die Entschuldung nötig sind. Wenn sich die Arbeitslosigkeit in einem Jahr bei 2,5 Prozent einstellen würde, dann würden die Überschüsse in diesem Jahr bei 2 Milliarden Franken liegen. Das würde natürlich bedeuten, dass wir die Schulden innerhalb von drei Jahren um 5,7 Milliarden Franken abbauen könnten, also innerhalb von drei Jahren auf das Solidaritätsprozent verzichten könnten. Geschähe das Gegenteil, hätten wir also z. B. 5,2 Prozent Arbeitslosigkeit, wie wir das im Jahr 1997 das letzte Mal hatten, dann würden wir innerhalb eines Jahres 4 Milliarden Franken an Schulden kumulieren. Damit wäre die Schuldenobergrenze von 7 Milliarden Franken sofort durchbrochen, und das würde dann zu einer grundsätzlichen Revision der Arbeitslosenversicherung führen.

Die Kritikpunkte in der Kommissionsdebatte betrafen vor allem das Versicherungsprinzip. Es ist wichtig, dass die ordentlichen Beiträge weiterhin dem Versicherungsprinzip unterstellt sind. Das Solidaritätsprozent hat von Anfang an nicht nach dem Versicherungsprinzip funktioniert; das war erstmals 1996 der Fall. Der Bundesrat will aber grundsätzlich bei der Arbeitslosenversicherung klar am Versicherungsprinzip festhalten. Deshalb empfehle ich Ihnen auch die Deplafonierung. Denn auf diesem Wege können wir rascher sanieren und sind damit rascher wieder auf dem Weg der Tugend.

Dann wurde in der Kommission diskutiert, es sei eine einseitige Massnahme mit Korrekturen nur auf der Äufnungsseite und nicht bei den Leistungen. Das muss man in den Kontext der letzten Revision stellen. Bei der letzten Revision haben wir einen Ausgleich zwischen Leistungsabbau einerseits und Äufnung andererseits gefunden. Die Balance haben wir aber nur durch das Inanspruchnehmen des Solidaritätsprozentes für Einkommen zwischen 126 000 und 315 000 Franken erreicht.

Dann noch zur Frage der Mehrbelastung von Teilen der Wirtschaft: Ja, es ist so, dass einzelne Wirtschaftszweige stärker belastet werden als andere. Es geht mit der Deplafonierung jetzt vor allem um die Zusatzbelastung im Bereich der Finanzindustrie, der Dienstleistungsindustrie. Es ist aber eine moderate Belastung, eine zeitlich limitierte Belastung. Die Zahlen wurden genannt: Wer 400 000 Franken verdient, muss monatlich 35 Franken zusätzlich abgeben, wer eine Million verdient, 285 Franken. Ich bin der Meinung, dass das vertretbar ist und daraus gesamtwirtschaftlich keine spürbaren negativen Auswirkungen resultieren.

Fazit: Wir wollen die Balance so schnell wie möglich finden; wir sind jetzt in günstigeren Zeiten, als sie möglicherweise auf uns zukommen. Wir wollen über die Deplafonierung auch den Mittelstand früher entlasten; mit Mittelstand meine ich - noch einmal - die Einkommen zwischen 126 000 und 315 000 Franken. Die moderate Mehrbelastung bei den hohen Einkommen ist vertretbar. Eine finanziell gesunde Arbeitslosenversicherung ist im Interesse der Wirtschaft, ist ein automatischer Stabilisator. Wir wissen nicht, was auf uns zukommt, und die Deplafonierung - um diese Bemerkung auch noch anzuschliessen - hat in der Vernehmlassung und in den vorberatenden Kommissionen deutliche Zustimmung gefunden.

Aus diesem Grund empfehle ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.