Eberle Roland · Ständerat · 2013-06-17
Eberle Roland · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-06-17
Wortprotokoll
Die Frage ist, auf welchem Versicherungsprinzip eine solche Versicherung aufgebaut ist. Wir haben auf der einen Seite die 126 000 Franken als maximalen versicherten Lohn, wir haben auf der anderen Seite in einem nach meinem Dafürhalten grosszügigen Schritt die hohen Einkommen bis 315 000 Franken zusätzlich belastet. Man hat auch eine ziemlich hart umkämpfte Volksabstimmung zu diesem Thema durchgeführt. Ich möchte einfach verhindern, dass man das quasi sang- und klanglos und ohne Argumente durchwinkt.
Wir dürfen nicht vergessen, dass beim Rechnungsmodell von Kollege Schwaller mit den erwähnten 400 000 Franken rund 50 Prozent des Betrages weggesteuert wird. Das sind ungefähr die Grenzsteuersätze, die bei knapp 50 Prozent liegen; das muss man mitberücksichtigen, wenn man solche Beiträge dazurechnet. Ich will das nicht unkommentiert stehenlassen. Wir haben in der Kommission keinen Minderheitsantrag gestellt, weil das Ergebnis mit einer offensichtlichen Mehrheit gegenüber zwei Stimmen eindeutig war. Aber man muss daran denken: Bevor man Menschen und Arbeit und Unternehmen besteuern kann, müssen diese Unternehmen auch entsprechende wirtschaftliche Leistungen erbringen. Wenn diese wirtschaftlichen Leistungen nicht mehr erbracht werden und die Arbeitslosenquote möglicherweise über 3,2 Prozent steigt, dann gibt es wirklich Probleme. Ich möchte einfach davor warnen, dass man grosszügigerweise [PAGE 561] immer die hohen Einkommen belastet und sagt, das sei solidarisch. Ich denke, die hohen Einkommen sind heute schon in allen Systemen belastet, sei es in der Sozialversicherung, sei es im Steuersystem. Denken wir an die direkte Bundessteuer, wo noch knapp die Hälfte aller Eidgenossinnen und Eidgenossen respektive Steuerzahler überhaupt Bundessteuer bezahlen. Auch das ist ein riesiger Akt der Solidarität; ich möchte einfach nicht, dass das vergessen geht.