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Rutz Gregor A. · Nationalrat · 2013-03-18

Rutz Gregor A. · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-03-18

Wortprotokoll

Wir sprechen hier über die Verfassung des Kantons Schwyz und damit über die Gewährleistung eines Wahlsystems, das absolut identisch ist mit dem System, das wir auf Bundesebene haben. Darum ist es aus unserer Sicht auch wenig verständlich, dass der Bundesrat hier einen Widerspruch zur Bundesverfassung sieht, denn das System ist wie gesagt völlig identisch.

Wenn wir hier von Redlichkeit, Treu und Glauben gegenüber dem Stimmbürger sprechen, dürfen wir doch auch nicht aus den Augen verlieren, worum es bei der Totalrevision der Verfassung 1999 gegangen ist: um eine Nachführung. Das wurde immer wieder - namentlich auch vonseiten des Bundesrates - betont. Damit ist auch klar, dass am Grundsatz der Stimm- und Wahlrechtsgleichheit, an diesen politischen Rechten nicht gerüttelt werden sollte.

Die Formulierung von Artikel 34 der Bundesverfassung hat nun eine neue Praxis des Bundesgerichtes provoziert, welche in sich nicht logisch ist - das wurde in der vergangenen Woche hier schon gesagt. Es ist nicht logisch, wenn ein Majorzsystem in Ordnung sein soll, aber gleichzeitig natürliche Quoren über 10 Prozent in einem Proporzsystem problematisch sein sollen. Die Stimm- und Wahlrechtsgleichheit in der Verfassung wurde nie formaljuristisch verstanden. Das müssen wir uns immer vor Augen halten. Es gibt nicht nur das Gleichheitsgebot in der Bundesverfassung; es gibt auch das Prinzip der Demokratie und den Grundsatz des Föderalismus. Die Bundesverfassung ist immer pragmatisch verstanden worden, gemäss dem Grundsatz eines geordneten und zielführenden Zusammenlebens in unserem Gemeinwesen. Wir wollen hier nicht den Juristen eine Freude machen, sondern wir müssen das Zusammenleben in der Schweiz so ordnen, dass alle zufrieden sind, die Minderheiten, die verschiedenen Kulturen, die verschiedenen Sprachgruppen. Vor diesem Hintergrund ist es eben auch widersprüchlich anzuführen, auf Bundesebene sei das System darum anders, weil die Kantone im Bundesstaat, im Gegensatz zu den Gemeinden in den Kantonen, konstitutive Elemente seien. Genau dies ist doch Ausdruck des föderalistischen Geistes der Verfassung: dass die Kantone konstitutive Elemente sind und ihnen gerade darum eben eine grosse Freiheit bei ihrer Organisation zugestanden wird. Die Organisationsautonomie ist etwas ganz Zentrales.

Darum ist es auch kein Zufall, dass die Bundesversammlung und nicht etwa das Bundesgericht für die Gewährleistung der Kantonsverfassungen zuständig ist. Damit sehen Sie: Es gibt eben auch eine Praxis der Bundesversammlung, nicht nur eine Praxis des Bundesgerichtes. Das Bundesgericht hat sich bis in die jüngere Vergangenheit immer an die Praxis der Bundesversammlung gehalten, welche als oberste Behörde für diese Gewährleistungsentscheide zuständig ist. So soll es unseres Erachtens auch in Zukunft bleiben. Es wäre falsch, wenn wir uns plötzlich der Praxis des Bundesgerichtes unterordnen müssten. So hat es der Verfassunggeber nie gewollt; da würden Sie alles auf den Kopf stellen.

Ich begreife auch die Ratslinke nicht, welche diese Gewährleistung um keinen Preis vornehmen will. Worum geht es denn in diesem föderalistischen System? Es geht um den Schutz von Minderheiten. Zu Recht sind Sie stolz darauf, dass unsere Verfassungsmechanik Minderheiten immer [PAGE 344] geschützt hat. Dabei gibt es eben nicht nur die Grundrechte, sondern es gibt auch das föderalistische Prinzip, welches kleine Gemeinwesen in unserem Staat auch zu Wort kommen lässt. Es geht hier auch um den Schutz von Minderheiten, auch im Kanton Schwyz, der eben auch den kleinen Gemeinden im kantonalen Parlament Gehör verschaffen will.

Die Organisationsautonomie, geschätzte Kolleginnen und Kollegen aus der Grünen und der Sozialdemokratischen Partei, rufen Sie auch immer wieder an, wenn es um die Neuordnung der kantonalen Verfassungen geht. Das Ausländerstimmrecht ist ein Beispiel dafür. Das dürfen Sie auch, es ist in der Bundesverfassung so vorgesehen. Aber seien Sie bitte konsequent, und gewährleisten Sie diese Freiheiten auch in diesem Fall, wo sich der Kanton Schwyz für ein Wahlsystem entschieden hat, das eben Artikel 149 der Bundesverfassung entspricht und damit aus unserer Sicht dem Grundgedanken der Schweizerischen Bundesverfassung ganz klar Rechnung trägt. Nicht dieses Wahlsystem erzeugt gegenüber der Bundesverfassung Spannungsfelder. Die neue Praxis des Bundesgerichtes tut es, das müssen wir uns vor Augen halten.

Ich sage es noch einmal: Wenn Sie das System zu Ende denken, das das Bundesgericht möchte, und einmal rechnen und 8 Millionen durch 200 teilen - im Ständerat wurde es gesagt -, dann sehen Sie, dass nicht alle Kantone auf die erforderlichen 40 000 Einwohner kommen, um einen Sitz in diesem Gremium hier zu haben. Es ist eben Föderalismus, dass man sagt, jeder Kanton solle einen Sitz haben. Nur das und nichts anderes will ja der Kanton Schwyz. Nur das und nichts anderes haben die Schwyzerinnen und Schwyzer beschlossen, als sie dieser neuen Kantonsverfassung zugestimmt haben.

Bleiben wir bei diesem bewährten System! Bleiben wir bei dieser Zurückhaltung, die uns gut ansteht! Gewährleisten wir diese Kantonsverfassung!