Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-03-18
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-03-18
Wortprotokoll
Herr Nationalrat Gmür hat gesagt, der Kanton Schwyz sei ein urdemokratischer Kanton. Ja, das ist er. Gerade als urdemokratischer Kanton hat der Kanton Schwyz alles Interesse daran, dass wir uns alle an die Bundesverfassung halten. In der Bundesverfassung ist festgeschrieben, dass die Wahlrechtsgleichheit eines der wesentlichen Prinzipien unserer funktionierenden Demokratie ist, weil die Wahlrechtsgleichheit den Schutz der Minderheiten sicherstellt. Als urdemokratischer Kanton weiss der Kanton Schwyz auch, wie wichtig es ist, dass wir uns alle, auch die Kantone, an die Bundestreue halten. Bundestreue heisst nichts anderes als: Man hält sich an die Abmachungen, die man gemeinsam festgehalten hat. Eine dieser Abmachungen ist eben, dass die Wahlrechtsgleichheit eines der wesentlichen demokratischen Prinzipien unseres Landes ist.
Natürlich sind die Kantone autonom, natürlich können sich die Kantone autonom organisieren, natürlich können sie auch ihre Wahlen autonom organisieren. Aber die Autonomie der Kantone hört dort auf, wo sie nicht mehr mit der Bundesverfassung konform ist. Das ist die Einschränkung; das ist die Abmachung, die wir gemeinsam getroffen haben.
Nun wurde gesagt, in Artikel 149 sei eine Relativierung der Wahlrechtsgleichheit in Bezug auf die Nationalratswahlen in die Bundesverfassung geschrieben worden. Ja, das stimmt. Warum steht das so in Artikel 149, bei den Nationalratswahlen? Wir haben hier das Korrektiv durch das Ständemehr. Das ist das, was auf Bundesebene gilt. Wir haben auf der einen Seite die konstituierenden Elemente, die Kantone, die in der Bundesverfassung festgeschrieben sind. Wir haben aber mit dem Ständemehr auch das entsprechende Korrektiv. Das haben Sie auf Kantonsebene nicht, auf Kantonsebene haben Sie nur das Volksmehr. Deshalb ist in der Bundesverfassung für die Nationalratswahlen festgehalten, dass man dort eine Relativierung der Wahlrechtsgleichheit in Kauf nimmt.
Es wurde heute mehrfach gesagt, die Schwyzer Bevölkerung habe über diese Verfassung abgestimmt. Die Ausgangslage war aber klar. Ich sage es noch einmal, Sie können es auch alle nachlesen: In der Verfassungskommission des Kantons Schwyz hat man diese Frage sehr intensiv und ausführlich diskutiert. Der Präsident der Verfassungskommission, Herr alt Regierungsrat Franz Marty, hat es deutsch und deutlich gesagt; er hat es auch öffentlich gesagt, im Kantonsrat; er hat es auch in Ihrer Kommission gesagt, die dieses Geschäft vorberaten hat: Dieser Absatz - es geht um einen Absatz in einem Paragrafen der Schwyzer Kantonsverfassung - ist nicht bundesrechtskonform. Das war als Ausgangslage klar.
Nun, ich verstehe, dass es nicht ganz einfach ist, der Bevölkerung eines Kantons zu erklären, warum die Bundesversammlung ihre Verfassung nochmals überprüft. Aber das ist eine Aufgabe, die Sie gemäss Bundesverfassung übernommen haben. Volk und Stände haben Sie damit beauftragt, jede Kantonsverfassung darauf hin zu überprüfen, ob sie bundesrechtskonform sei oder nicht. Volk und Stände haben Sie beauftragt, eine Kantonsverfassung oder Paragrafen einer Kantonsverfassung nicht zu gewährleisten, wenn sie der Bundesverfassung widersprechen. Es gibt verschiedene Kantone, die bereits ihre Konsequenzen gezogen haben, die ihre Verfassung in Bezug auf das Wahlrecht angepasst haben, unter anderem die Kantone Zürich und Aargau. Die Kantone Nidwalden, Zug und Freiburg sind daran, ihr Wahlsystem anzupassen, weil sie wissen, dass es bundesrechtskonform sein soll und es heute nicht ist.
Es ist keine einfache Aufgabe, ja, es ist eine unangenehme Aufgabe, wenn man das einem Kanton sagen muss, nachdem die Bevölkerung abgestimmt hat. Aber der Souverän - Volk und Stände - hat Ihnen diese Aufgabe übertragen. Ich bitte Sie, diese Aufgabe jetzt wahrzunehmen. Volk und Stände wollen, dass Sie die Prüfung auf Bundesrechtskonformität vornehmen; sie beauftragen Sie vor allem auch, alle Kantone gleich zu behandeln. Wenn Sie diesen Paragrafen heute gewährleisten, obwohl Sie wissen, dass er nicht bundesrechtskonform ist, wie wollen Sie das nächste Mal einem Kanton erklären, dass ein Artikel seiner Verfassung nicht gewährleistet wird, obwohl Sie es bei einem anderen Kanton gemacht haben?
Ich bitte Sie, alle Kantone gleich zu behandeln - gerade auch das ist Teil unseres Föderalismus -, Ihre Verantwortung in diesem Fall hier wahrzunehmen und dem Bundesrat und der Kommissionsmehrheit zu folgen.