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Böhni Thomas · Nationalrat · 2013-03-18

Böhni Thomas · Nationalrat · Thurgau · Grünliberale Fraktion · 2013-03-18

Wortprotokoll

Ich spreche im Namen der grünliberalen Fraktion zum Jahresbericht 2012 der GPK und der Geschäftsprüfungsdelegation.

Die grünliberale Fraktion ist grundsätzlich mit dem Jahresbericht 2012 einverstanden. Er bietet einen guten Überblick über die Tätigkeiten der parlamentarischen Aufsicht der GPK und der Geschäftsprüfungsdelegation. Wir schätzen die unkomplizierte Zusammenarbeit mit den verschiedenen Parteien in der GPK sehr und bedanken uns an dieser Stelle recht herzlich. Die grünliberale Fraktion möchte sich ebenso bei der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle und dem Sekretariat der GPK für ihre wertvolle Arbeit als verwaltungsunabhängige Kontrollstellen bedanken.

Ein Hauptmittel für die GPK ist die Inspektion, ein weiteres die Wahrnehmung der Oberaufsicht. Desgleichen wird unsere Fraktion sich bei der Besprechung des Jahresberichtes der Finma erkundigen, nach welchen Kriterien die Eigenmittelanforderungen von kleineren und mittleren Banken festgelegt wurden, und nachfragen, inwieweit diese Anforderungen direkt von der Finma festgelegt werden können.

In der Folge möchte ich im Namen der grünliberalen Fraktion noch kurz auf die Untersuchung im Bereich der flankierenden Massnahmen zu sprechen kommen:

Am 21. Oktober 2011 hatte die GPK-NR ihren Bericht zur Evaluation der Aufsicht über die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit und deren Wirkungen veröffentlicht. Der Bericht enthielt drei Empfehlungen und ein Postulat, die sich auf die Steuerungsstrategie des Bundesrates, die unterschiedliche Umsetzung der flankierenden Massnahmen, die ungenügende Kommunikation der [PAGE 338] Bundesbehörden sowie auf rechtliche Lücken bei den Massnahmen selbst bezogen.

Am 18. Januar 2012 verabschiedete der Bundesrat seine Stellungnahme zu diesem Bericht der GPK-NR. Darin beantragte er das Postulat zur Annahme und erklärte sich bereit, die drei Empfehlungen anzunehmen sowie die nötigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, um die Empfehlungen vollständig umsetzen zu können. Gleichzeitig widersprach er aber den meisten Feststellungen der GPK-NR. Die GPK-NR forderte daraufhin den Bundesrat in einem zweiten Bericht erneut auf, entsprechende Massnahmen zu ergreifen.

Am 4. Juli 2012 legte der Bundesrat eine zweite, ausführliche Stellungnahme vor und präzisierte darin die geplanten Verbesserungen beim Vollzug der flankierenden Massnahmen. Wie von der GPK-NR ausdrücklich gewünscht, präsentierte er diesmal auch einen Zeitplan, gemäss welchem mit der Umsetzung der letzten Massnahme im Jahr 2014 begonnen werden soll. Die zuständige Subkommission des Nationalrates führte zudem im August 2012 ein Gespräch mit dem Vorsteher des EVD, das der Klärung verschiedener Fragen und Differenzen diente. An ihrer Sitzung vom 5. September 2012 zeigte sich die GPK-NR mit der Qualität der zweiten Stellungnahme des Bundesrates zufrieden und begrüsste die Massnahmen, die dieser aufgrund ihrer Empfehlungen und ihres Postulates zu treffen gedenkt. Sie beschloss, die Inspektion abzuschliessen und die Umsetzung der Empfehlungen in ein bis zwei Jahren im Rahmen einer Nachkontrolle zu überprüfen.

Gerade dieses Beispiel zeigt der grünliberalen Fraktion die Bedeutung der Aufgabe der GPK bei der Verbesserung der Abläufe.