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Hess Hans · Ständerat · 2013-06-10

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2013-06-10

Wortprotokoll

Die zuständigen Subkommissionen der GPK, die Subkommissionen Gerichte und Bundesanwaltschaft, haben den Geschäftsbericht des Bundesgerichtes mit der Verwaltungskommission des Bundesgerichtes behandelt. Zudem haben die beiden GPK in einer gemeinsamen Sitzung den Bundesgerichtspräsidenten angehört.

Zur Geschäftslast: 2012 verzeichnete das Bundesgericht mit 7871 Eingängen einen Rekord. Es waren 450 Eingänge mehr als im Vorjahr, ein Plus von 6 Prozent. Seit dem Inkrafttreten des Bundesgerichtsgesetzes am 1. Januar 2007 sind die Fälle von 7147 auf 7871, also um 10 Prozent, gestiegen. Als Ursachen sieht das Bundesgericht den allgemeinen Zuwachs der Bevölkerung; aber auch die neuen Prozessordnungen im Strafrecht und im Zivilrecht haben zu zusätzlichen Beschwerden geführt. Als Beispiel nannte der Bundesgerichtspräsident die neue Beschwerdemöglichkeit der Geschädigten. Diese Beschwerdemöglichkeit wurde im Jahr 2000 durch eine parlamentarische Initiative der GPK zur Entlastung des Bundesgerichtes abgeschafft, aber mit der neuen Strafprozessordnung wieder eingeführt. Allein diese Beschwerdemöglichkeit generiert gegen 250 Beschwerden pro Jahr.

Besonders betroffen ist die Erste öffentlich-rechtliche Abteilung mit 1500 Beschwerden. Das Bundesgericht hat zur Entlastung dieser Abteilung gewisse Fälle zur Strafrechtlichen Abteilung transferiert. Aber solche Transfers sind nur bis zu einem gewissen Grad möglich. Das Bundesgericht hat mit insgesamt 7667 Beschwerden 350 Beschwerden mehr erledigt als im Vorjahr. Aber die Erledigungen vermochten nicht mit den Eingängen Schritt zu halten. Dieser Trend setzte sich in den ersten drei Monaten dieses Jahres fort. Das Gesamtgericht hat im letzten Oktober eine interne Kommission eingesetzt, die Lösungen sucht und im Bedarfsfall Vorschläge an das Parlament formulieren wird.

Die Verwaltungskommission hat überdies beschlossen, für das Budget 2014 fünf zusätzliche Stellen für Gerichtsschreiber zu beantragen. Die Zahl der Gerichtsschreiber am Bundesgericht beträgt seit zehn Jahren 127. Das Bundesgericht appelliert auch an das Parlament, ihm nicht per Gesetz neue Aufgaben zuzuweisen. Nach wie vor fürchtet es die Umsetzung der Motion Janiak 10.3138, die verlangt, dass das Bundesgericht bei Beschwerden gegen Entscheide des Bundesstrafgerichtes auch eine Sachverhaltskontrolle durchführt. Es sei nicht Sache des obersten Gerichtes, Sachverhaltskontrollen durchzuführen. Diese würden das Bundesgericht stark belasten.

Die GPK beurteilt die Entwicklung der stetig zunehmenden Geschäfte am Bundesgericht noch nicht als beunruhigend. Sie wird diese Entwicklung jedoch im Kontakt mit dem Bundesgericht weiterhin aufmerksam beobachten.

Das Bundesgericht hat im letzten Jahr Versuche mit einem elektronischen Programm zur automatischen Bildung der [PAGE 462] Spruchkörper durchgeführt. Es hat dieses System auf den 1. Mai 2013 definitiv eingeführt und sein Reglement entsprechend angepasst. Es waren nicht zuletzt die GPK, die sich beim Bundesgericht seit Längerem für die Schaffung dieser Möglichkeit eingesetzt haben. Das Bundesverwaltungsgericht hatte schon vor einigen Jahren ein ähnliches System eingeführt. Das System funktioniert so, dass der Abteilungspräsident von Amtes wegen im Spruchkörper vertreten ist, und gemäss dem Gesetz bestimmt der Abteilungspräsident sodann den Instruktionsrichter. Der dritte Richter bzw. bei Fünferbesetzung der dritte, vierte und fünfte Richter werden durch das Computerprogramm bestimmt. Die GPK werden in ein, zwei Jahren überprüfen, wie sich dieses neue System bewährt.

Weitere Themen, die mit dem Bundesgericht besprochen worden sind, waren die elektronischen Beschwerden, die immer noch sehr selten sind, und die Aufsicht des Bundesgerichtes über die erstinstanzlichen Gerichte, die in den letzten Jahren eine Beruhigung erfahren hat und heute gut funktioniert. Die GPK haben überdies im Gespräch mit dem Bundesgerichtspräsidenten festgestellt, dass durch die Abschaffung der traditionellen gelben Gerichtsurkunden durch die Post eine Gesetzeslücke entstanden ist. Der Empfang von Gerichtsurkunden wird heute auf einem elektronischen Terminal der Post bestätigt. Nach Angaben des Bundesgerichtes genügt diese Unterschrift den Anforderungen an eine elektronische Signatur nicht. Somit müssen wir davon ausgehen, dass die neue Gerichtsurkunde heute keine rechtsgültige Unterschrift mehr aufweist. Das kann für die Gerichte zu Verfahrensproblemen führen. Die GPK hat das Anliegen dem Bundesrat bereits zur Kenntnis gebracht und ihn gebeten, möglichst rasch eine gesetzliche Lösung für das Problem vorzusehen oder zumindest die Postverordnung entsprechend anzupassen.

Die GPK haben im Weiteren den Geschäftsgang der erstinstanzlichen Gerichte mit deren Präsidenten und der Verwaltungskommission des Bundesgerichtes als Aufsichtsbehörde besprochen. Das Bundesverwaltungsgericht ist im Juni 2012 von Bern nach St. Gallen umgezogen und hat das neue Gerichtsgebäude bezogen. Der Umzug selbst verlief reibungslos und hatte keinen negativen Einfluss auf die Fallerledigung. Das Gericht war aber mit 97 Aus- und Eintritten von einer überdurchschnittlichen Personalfluktuation betroffen. Die Fluktuation betrug rund 25 Prozent. Bei den Gerichtsschreibern betrug sie 21 Prozent, beim administrativen Personal fast 50 Prozent. Das Gericht hat erhebliche Probleme, französischsprachiges Personal zu finden.

2012 wurden 5181 Fälle aus dem Vorjahr übernommen. Bis Ende Jahr gingen 6747 neue Beschwerden ein, und es wurden 7612 Fälle erledigt. Damit sanken die Pendenzen um 865 Fälle oder 17 Prozent. Bei den Asylverfahren konnten die pendenten Fälle sogar stark abgebaut werden. Das Gericht wartet aber gespannt darauf, was die Revision des Asylgesetzes bringen wird. Insbesondere warnt das Bundesverwaltungsgericht vor einer unentgeltlichen Rechtspflege für alle Asylbewerber. Es befürchtet, dass dadurch die Beschwerdezahlen wieder stark ansteigen könnten.

Zu erwähnen ist im Weiteren, dass das Bundesverwaltungsgericht eine interne Kommission eingesetzt hat, welche die Strukturen des grössten Schweizer Gerichtes überprüfen und abklären soll, ob es gewisse organisatorische und strukturelle Anpassungen braucht.

Beim Bundesstrafgericht stieg die Geschäftslast in beiden Kammern. Bei der Strafkammer war die Zahl der eingegangenen Fälle mit 48 die höchste der letzten fünf Jahre. Diesen 48 Eingängen standen 49 Erledigungen gegenüber. Allerdings erledigte die Strafkammer erstmals 7 von 49 Fällen im abgekürzten Verfahren, was natürlich weniger zu tun gibt. Prominentester Fall war wohl der Fall Tinner, der im abgekürzten Verfahren erledigt wurde.

Die Beschwerdekammer erreichte mit 650 Eingängen - im Vorjahr waren es 593 - ein sogenanntes Allzeithoch. Die Zunahme betrug bei den Eingängen und bei den Erledigungen rund 10 Prozent. Damit stieg auch die Zahl der Pendenzen auf 241 - im Vorjahr waren es 197 -, was nach Ansicht des Präsidenten des Bundesstrafgerichtes zu viel ist. Die Zunahme der Fälle ist vor allem auf den arabischen Frühling zurückzuführen. Diese Fälle sind alle in französischer Sprache. Das Gericht hat heute ebenso viele französisch- wie deutschsprachige Beschwerdefälle. Tendenziell steigt auch die Zahl der italienischsprachigen Fälle. Im Übrigen hat das Bundesstrafgericht ebenfalls grosse Probleme, qualifiziertes französischsprachiges Personal zu finden.

2012 kam es am neuen Sitz des Bundesstrafgerichtes zu weiteren Bauverzögerungen. Der Bezug des neuen Gebäudes war ursprünglich auf Ende 2012 vorgesehen, jetzt soll es November 2013 werden. Die offizielle Einweihung findet aber bereits am 25. Oktober dieses Jahres statt.

Das Bundespatentgericht hat sein erstes Geschäftsjahr hinter sich. Das Gericht zog nicht, wie ursprünglich vorgesehen, ins neue Gebäude des Bundesverwaltungsgerichtes in St. Gallen um. Das Bundespatentgericht bezog im Herbst 2011 seine Büros in einem Provisorium an der St. Leonhard-Strasse in St. Gallen. Auf eine Anfrage des Bundesverwaltungsgerichtes, mit Zustimmung des Bundesgerichtes und des BBL, erklärte sich das Bundespatentgericht bereit, seine Büros am bisherigen Standort beizubehalten. Nach Angaben des Bundesverwaltungsgerichtes sind die Raumreserven nicht so gross wie ursprünglich angenommen, da die Akten sehr viel Raum einnehmen. Zudem möchte das Gericht für den Fall gewappnet sein, dass noch ein Wettbewerbsgericht geschaffen wird. Das Bundespatentgericht hat seine Arbeit 2012 aufgenommen. Es beurteilt als erstinstanzliches Gericht des Bundes zivilrechtliche Streitigkeiten über Patente.

So weit mein Bericht zum Bundesgericht, zum Bundesverwaltungsgericht, zum Bundesstrafgericht und zum Bundespatentgericht.