Reimann Maximilian · Ständerat · 2011-09-26
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-09-26
Wortprotokoll
Mit dieser Motion schickt sich eine knappe Mehrheit unserer Kommission an, gesetzliche Grundlage für etwas zu verlangen, das gesetzgeberisch an sich gar nicht lösbar ist. Es soll einmal mehr an der Regulierungsschraube gedreht werden. Es soll, im wahrsten Sinne des Wortes, mehr Bürokratie aufgebaut werden, und dies zu einem Zeitpunkt, wo ein Grossteil von uns im Wahlkampf steht und dem Volk das Gegenteil verspricht: weniger Regulierung, weniger Bürokratie.
Die Minderheit der Kommission warnt vor diesem Weg. Sie tut es im vollen Einklang mit dem Bundesrat. Eine Pflicht zur Meldung der Herkunft finanzieller Mittel, die in eine Abstimmungskampagne investiert werden, sowie die Veröffentlichung einer entsprechenden Liste durch die Bundeskanzlei zu Beginn der Kampagne ist weder etwas Ganzheitliches noch etwas Praxistaugliches. Das Schlimmste an der Stossrichtung dieser Motion ist meines Erachtens aber - man kann es dementieren, so oft man will - die Unterstellung, unsere Staatsbürgerinnen und Staatsbürger seien in ihrem Stimmverhalten käuflich, sie seien nicht mündig, deshalb müsse der Staat sie schützen. Diese Unterstellung bleibt aus meiner Sicht im Raum.
Damit komme ich zu den einzelnen Forderungen der Motion: Ich habe gesagt, die Motion sei unvollständig. Damit meine ich, dass nur eine Offenlegung bei Abstimmungskampagnen gefordert wird, nicht aber bei Wahlkampagnen. Der Sprecher der Mehrheit hat sich dazu geäussert, ich präsentiere Ihnen nun meine Version.
Kann mir jemand sagen, worin denn die Unterscheidung zwischen der Mittelbeschaffung für eine Abstimmung und der Mittelbeschaffung für Wahlen begründet ist? Ist es, weil man bei den Urhebern dieser und ähnlich lautender Motionen - das ist ja längst nicht der erste Vorstoss in diese Richtung - vertuschen will, woher die Gelder von persönlichen Wahlkampagnen kommen und wie viel es ist? Die Urheberschaft solcher Offenlegungsbegehren liegt ja politisch meist links der Mitte, und die Speerspitze ist gegen rechte Parteien gerichtet, denen man unterstellt oder zu unterstellen versucht, sie verfügten über Unsummen an Geldern und ständen quasi im Solde dieser Sponsoren. Dem ist aber nicht so. Wenn Sie's nicht glauben, dann fahren Sie zur Stunde einmal durch meinen Kanton, den Aargau. Sie sehen dort den Plakate- und Inseratewald im Hinblick auf den 23. Oktober, und Sie werden mit Überraschung feststellen: Die weitaus grösste, intensivste und teuerste Wahlkampagne führt eine Sozialdemokratin.
Zur Praxistauglichkeit: Ich glaube, wer sich hier im Parlament schon mit der Parteien- und Abstimmungsfinanzierung befasst hat, weiss, dass unsere direkte Demokratie von Tausenden von kleinen, mittleren und mitunter auch grösseren Sponsoren lebt, dass von diesen aber kaum einer will, dass sein Name auf öffentlichen Listen zirkuliert. Die Alternativen wären: entweder Versiegen der Spendenströme und Ablösung durch staatliche Finanzierung - ich glaube, das will niemand hier - oder Finanzierung über Umwege, um nicht auf der ominösen Liste erscheinen zu müssen. Damit hätten wir es aber fürwahr mit einer Lex imperfecta zu tun, die so ziemlich dem Ist-Zustand entspräche. Der Berg hätte also eine Maus geboren, eine äusserst bürokratische Maus mit Meldelisten, bei denen ausser Spesen nichts gewesen wäre, an denen ein paar Vertreter von Boulevardmedien Interesse haben dürften.
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Schliesslich noch zum letzten Einwand. Lesen Sie einmal den letzten Satz der Motion genau durch. Er lautet: "Die Bundeskanzlei sorgt vor der Volksabstimmung für die angemessene Veröffentlichung." Vor der Volksabstimmung! Eine Volksabstimmung ist aber eröffnet, wenn die Stimmzettel ausgeteilt sind. Das ist drei bis vier Wochen vor dem letzten Tag, dem Tag der Auszählung. Nun sage man mir, auf welchen Listen denn jene Mittel offenzulegen sind, die erst später, vielleicht erst in der letzten Woche, bei den Abstimmungskomitees eintreffen oder die vielleicht direkt in Inserate fliessen. Wird es Nachträge und Nachträge zu Nachträgen geben?
Frau Bundeskanzlerin, Sie bzw. Ihre Kanzlei wären ja für die Veröffentlichung dieser Finanzierungsquellen verantwortlich, auch für die Veröffentlichung von Last-Minute-Spenden. Wie gedenken Sie also, diesen Auftrag zu erfüllen, falls er Ihnen mittels vorliegender Motion erteilt wird? Wahrscheinlich halten Sie es aber mit Bundesrat und Kommissionsminderheit und bestätigen, dass auch das mit dieser Motion vorgeschlagene Offenlegungsmodell ein untaugliches Mittel ist, um das gewünschte Ziel zu erreichen.
Deshalb wäre es wohl am zweckmässigsten, diese Motion würde heute schon schicklich beerdigt. Jedenfalls möchte ich den Rat namens der Kommissionsminderheit darum bitten.