Jenny This · Ständerat · 2011-09-26
Jenny This · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-09-26
Wortprotokoll
Ich danke der Staatspolitischen Kommission unseres Rates wie auch derjenigen des Nationalrates für die Bearbeitung meiner Motion. Ich freue mich, dass auch die beiden Kommissionen in dieser Frage grundsätzlich Handlungsbedarf sehen. Unsere Kommission erachtet es als am effizientesten, wenn sich unsere Schwesterkommission mit dieser Frage auseinandersetzt. Unter diesen Voraussetzungen ist es tatsächlich nicht zweckmässig, wenn ich an meiner Motion festhalte. Damit kann ich gut leben; das Ziel meiner Motion ist damit erreicht.
Tatsache ist, dass die heutigen Regelungen - dies nicht zuletzt im Hinblick auf grösstmögliche Unabhängigkeit - den Bundesräten nach ihrem Rücktritt ein sorgenfreies Leben ermöglichen. Nun kann man sich tatsächlich fragen: Sind denn neue Gesetze nötig? Also ich lechze auch nicht nach neuen Gesetzen, aber wie Figura zeigt, gehen gewisse Bundesräte mit dieser Frage sehr, sehr unsensibel um. Wenn jemand bereits während der Amtszeit nach lukrativen Jobs und Verwaltungsratsmandaten Ausschau hält, kann dies Einfluss auf seine Amtsführung des letzten Jahres als Bundesrat haben. Ich will ja wirklich niemandem etwas unterstellen, aber wenn die gleichen Chefbeamten mit einem Verwaltungsrat, der vorher als Bundesrat ihr Chef war, von dem sie eingestellt worden sind, nun wiederum über Nachforderungen von einigen Hundert Millionen Franken diskutieren müssen, dann haben in diesem Umzug nicht alle die gleich langen Spiesse.
Im Baubereich - das wissen Sie alle - gibt es nicht nur schwarz und weiss, da gibt es eine grosse Grauzone. Diese Grauzonen sind ab und zu relativ heikel. Natürlich wird sofort von Ausstandspflichten gesprochen. Ja, diesen kommt man schon nach, aber wissen Sie, die grossen Besprechungen finden nicht im grossen Sitzungszimmer statt, sie werden ganz anderswo geführt. Ob nun eine Schonfrist von vier oder zwei Jahren zweckmässig ist, müssen andere entscheiden. Doch entscheidend ist die Frage, ob jemand nun als Bundesrat oder als Manager und exzellenter Fachmann gefragt ist. Zudem schliesse ich ja auch die karitativen und gemeinnützigen Organisationen aus.
Selbstverständlich kann ich aber mit diesen Vorzeichen und Angaben der Kommission gut leben. Ich ziehe die Motion zurück, hoffe aber, dass die Kommission die Aussagen des Bundesrates kritisch hinterfragt. Der Bundesrat schreibt nämlich: "Unabhängig vom Alter ist es nachvollziehbar, dass ehemalige Bundesrätinnen und Bundesräte ihre reichhaltige Erfahrung in andere Gremien einbringen können. Der Bundesrat geht davon aus, dass ehemalige Mitglieder des Bundesrates derartige Mandate mit der gebotenen Sorgfalt auswählen." Da wäre ich nicht so sicher. Ich bin auch nicht sicher, ob Herr Leuenberger aufgrund seiner "reichhaltigen Erfahrung" im Bauhauptgewerbe in den Baukonzern Implenia gewählt worden ist. Ich habe ihn auf diesem Gebiet zumindest nicht als exzellenten Fachmann erlebt.