Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · 2013-04-17
Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP-EVP · 2013-04-17
Wortprotokoll
Bei der vorliegenden Initiative geht es nicht um die Frage "Schwangerschaftsabbruch, ja oder nein?", sondern nur um die Frage der solidarischen Finanzierung des straffreien Abbruchs durch die Grundversicherung. Dennoch haben wir [PAGE 685] heute in weiten Teilen eine Diskussion zur Fristenlösung geführt. Der Widerspruch zwischen dem Titel der Initiative, dem Inhalt der Initiative und der Aussage der Initianten ist heute offenkundig geworden. Einige Initianten geben zu, dass sie gegen die Fristenlösung sind, und lösen diese Diskussion wieder aus. Andere Initianten betonen, dass es ihnen nicht um die Fristenlösung geht.
Auch bei den Kosten haben wir Widersprüche. Die einen Initianten behaupten, es gehe um Kosten, die anderen, es gehe eben nicht um Kosten, sondern nur um Ethik. Fakt ist, dass keine Kosten gespart werden können.
Die Befürworter der Initiative haben mehrfach erwähnt, dass sie Abtreibungen ablehnen. Das tut auch die Mehrheit der Kommission. Wir haben uns intensiv mit dieser Diskussion auseinandergesetzt, und ausgerechnet die Initianten selber haben der Mehrheit die Argumente geliefert, warum ebendies nichts damit zu tun hat. Sie haben das Beispiel Österreich genannt, wo die Abtreibungen nicht finanziert werden und wo die Abtreibungsrate viel höher ist als bei uns.
Es wurde erwähnt, wir hätten die Christlichkeit zu wenig betont. Auch dieser Aspekt ist in der Kommission diskutiert worden. Von der Mehrheit wurde klar gesagt, dass man sich auch aus christlichen Gründen gegen eine Banalisierung der Abtreibung ausspreche, aber dass eben diese Initiative mehr schade als nütze.
Dazu lag uns auch die Broschüre des Schweizerischen evangelischen Kirchenbundes, "Abtreibung ist keine Privatsache", vor. Der Kirchenbund hat sich intensiv aus christlicher Sicht mit der Initiative auseinandergesetzt. Er ist zum Schluss gekommen, dass die Initiative mehr schadet als nützt; sie gefährdet die Gesundheit der Frau.
2002 haben wir nicht nur über die Fristenlösung abgestimmt, sondern auch darüber, dass die obligatorische Krankenversicherung die Kosten für den Abbruch übernimmt. Wir haben hier also einen Volksentscheid, den die Initiative jetzt wieder rückgängig machen will.
Auch diskutiert, und das hat uns besonders beschäftigt, wurde die Frage der Möglichkeit einer Abtreibungsversicherung. Es wurde nämlich das Bild entworfen, dass es Frauen gebe, welche durchaus Abtreibungen in ihren Lebensplan einbauen würden. Diese Diskussion hat uns sehr beschäftigt.
Zuletzt möchte ich noch erwähnen, dass von einer Minderheit in der Kommission gesagt wurde, dass die Forderung der Initiative nicht in die Verfassung, sondern ins Gesetz gehöre. Gerade aus diesem Grund hat die Mehrheit - bei einem Stimmenverhältnis von 18 zu 5 bei 1 Enthaltung - die Initiative zur Ablehnung empfohlen und bittet Sie, das auch zu tun. Diese Sache gehört nicht in die Verfassung.