Lexipedia

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-05-03

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-05-03

Wortprotokoll

Die demografische Entwicklung wirkt sich - das sehen wir heute - auf unterschiedlichste Politikbereiche aus. Von besonderer Bedeutung sind die demografische Alterung und auch die reguläre und die irreguläre Migration und die damit verbundenen Herausforderungen. Die wachsenden Kosten im Gesundheitswesen aufgrund der Grösse und des Altersaufbaus der Bevölkerung müssen eingedämmt werden - das ist uns allen sicher klar. Daraus ergibt sich auch die Herausforderung, der Prävention in der Gesundheitsförderung mehr Gewicht zukommen zu lassen und im Bereich der Sozialversicherungen Reformen einzuleiten. Hier steht die Konsolidierung der Sozialwerke im Vordergrund; damit werden wir uns die nächsten Jahre noch beschäftigen. Die Migrationspolitik ist so auszugestalten, dass sich die Migration wirtschaftlich und auch gesellschaftlich positiv auf unser Land auswirkt und auch Ängste vor einer pluralistischen Gesellschaft abgebaut werden können. Im Asylbereich sollen Verfolgte gemäss der humanitären Tradition, die wir nach wie vor verfolgen, weiterhin Schutz finden.

Ich komme zu einzelnen Anträgen, einzelnen Zielen und Massnahmen zur vierten Leitlinie.

Zunächst zu Artikel 17: Hier möchte ich Sie bitten, den Antrag der Mehrheit zu Ziffer 47, die Verabschiedung der Botschaft zur Änderung des Asylgesetzes mit der Verpflichtung, weitere Rückübernahmeabkommen abzuschliessen, abzulehnen, und zwar aus zwei verschiedenen Gründen: Zum einen ist es in technischer Hinsicht so, dass die Aufgleisung und Umsetzung solcher Rückübernahmeabkommen eine departementale, in gewissen Teilen sogar eine Ämteraufgabe ist und damit als Legislaturziel nicht geeignet ist. Zum andern ist es in politischer Hinsicht so, dass Rückübernahmeabkommen nur ein Teil einer umfassenden Migrationsaussenpolitik sind. Es gibt verschiedene andere Pfeiler darin, und es gibt auch verschiedene andere Möglichkeiten, die es erlauben, Personen ohne Rückübernahmeabkommen, jedoch mit anderen Formen der Kooperation zurückzubringen. Darum möchte ich Sie bitten, den Antrag der Mehrheit abzulehnen.

Zu Ziffer 48bis: Ich möchte Sie bitten, den Minderheitsantrag Piller Carrard auf Verabschiedung einer Botschaft zu einem neuen Bundesgesetz, das jegliche Form von Diskriminierung untersagt, abzulehnen. Wir haben heute im Strafrecht, im Zivilrecht und in der Bundesverfassung Vorschriften, die Diskriminierung verunmöglichen, die sich gegen Diskriminierung stellen. Wir haben solche Vorschriften auch in verschiedenen Gesetzen wie dem Gleichstellungsgesetz und dem Behindertengleichstellungsgesetz sowie in gesetzlichen Bestimmungen wie der Antirassismusnorm, und wir haben eine Vielzahl von Massnahmen, die der Diskriminierung entgegenwirken. Damit ist es nicht notwendig und auch nicht sinnvoll, noch ein spezielles Antidiskriminierungsgesetz zu machen.

Zu Ziffer 49bis: Ich möchte Sie bitten, den Minderheitsantrag Aeschi Thomas auf Wiederherstellung der Zuwanderungssouveränität durch Neuverhandlung des Personenfreizügigkeitsabkommens abzulehnen. Sie wissen, dass die aktuelle Zulassungspolitik auf einem dualen Zulassungssystem basiert: Zum einen ist es die Zuwanderung gemäss dem Freizügigkeitsabkommen, zum andern haben wir die Regelung für Angehörige von Drittstaaten, wonach qualifizierte Arbeitskräfte nach einem bestimmten Modus zugelassen werden. Die Schweizer Bevölkerung hat in den letzten zwölf Jahren dreimal über die Personenfreizügigkeit entschieden, sie hat dreimal die Linie des Bundesrates und des Parlamentes unterstützt und sich für den bilateralen Weg ausgesprochen. Die Abkommen der Bilateralen I - auch das ist Ihnen nicht neu - hängen alle zusammen. Wenn wir also die Personenfreizügigkeit neu verhandeln möchten, infrage stellten, würden wir alle anderen damit zusammenhängenden Abkommen auch infrage stellen. Aus meiner Optik dürfte es nicht ganz einfach sein, das Freizügigkeitsabkommen so auszuhandeln, dass wir zu einem besseren Ergebnis kommen, als wir es heute haben. Im Übrigen muss man sich auch die Frage stellen: Was geschähe, wenn die Gegenseite das Freizügigkeitsabkommen künden oder infrage stellen würde? Ich möchte Sie also bitten, diesen Minderheitsantrag Aeschi Thomas abzulehnen.

Ich komme zu Artikel 18 Ziffer 49sexies und Ziffer 49septies. Hier geht es um die Frage des Föderalismus, um die Frage der Effizienzsteigerung beim föderalistischen System Schweiz. Wir haben die letzten zehn Jahre damit verbracht, ein neues System zu implementieren, nämlich die NFA, die Neuzuteilung der Aufgaben und das neue Finanzierungssystem zwischen Bund und Kantonen. Die NFA ist seit dem 1. Januar 2008 in Kraft. Es ist ein gutes und wirksames System. Wir haben einen ersten Wirksamkeitsbericht gemacht und auch die neuen Ziele für die zweite Wirksamkeitsperiode festgelegt. Wir haben zudem im Bildungs- und Gesundheitsbereich verschiedene Reformen durchgeführt, die auch föderalistisch relevant sind und sich dort auch auswirken werden. Es kann nicht sein, dass wir bereits wieder eine neue grosse Reform aufgleisen wollen, bevor wir Bilanz ziehen über das, was wir gemacht und nach zehnjähriger Vorarbeit am 1. Januar 2008 implementiert haben.

Ich kann Ihnen im Übrigen sagen, dass aufseiten der Wissenschaft und aufseiten der Politik in keiner Art und Weise eine gleichlautende Auffassung darüber besteht, in welche Richtung dann eine solche Föderalismusreform gehen sollte, ob es die Modernisierung in Bezug auf die Institutionen betrifft, ob man beispielsweise den Ständerat abschaffen möchte, ob es die Gebietsaufteilung und neue Kantonseinteilungen betrifft, ob es die Aufgabenzuteilung betrifft - also noch einmal NFA, NFA II und die Finanzzuteilung - oder ob es die Mitwirkung der Kantone auf der Seite der Aussenpolitik betrifft. Ich möchte Sie wirklich bitten, nicht ein System, das man gerade eingeführt hat, wieder infrage zu stellen. Lassen Sie es jetzt einmal wirksam werden, wir werden dann eine Bilanz ziehen.

Dann komme ich zu Artikel 18 Ziffer 52bis, "Entwicklung einer umfassenden Politik des ländlichen Raumes". Hier möchte ich Sie bitten, den Antrag der Kommission abzulehnen. Wir haben hier bereits eine Motion Maissen 11.3927, die in diese Richtung geht, und wir arbeiten an der Erfüllung dieser Motion. Diese Motion wurde im Ständerat angenommen. Sie geht nun an den Nationalrat, und Sie werden in diesem Rahmen darüber zu befinden haben. Es macht keinen grossen Sinn, wenn Sie uns jetzt zu dieser Motion noch einmal einen Auftrag geben, der eine etwas andere Stossrichtung hat.

Dann komme ich zu Artikel 19, Ziel 18 betreffend Eindämmung des Kostenwachstums im Gesundheitswesen. Hier sind wir bereit, den Antrag der Mehrheit und den Antrag der Minderheit I (Malama) anzunehmen. Das ist eine Formulierung, die keine Massnahmen mit Zielen vermischt, entgegen dem, was auch gesagt wurde. Wir können damit einverstanden sein. Der Antrag der Minderheit II (Rossini) hingegen ist eine Kombination zwischen Zielsetzungen und Massnahmen, und darum möchten wir Sie bitten, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.

Dann noch zu Artikel 19 Ziffer 53bis, "Ausbildungsförderung im Pflegebereich, um dem Mangel an inländischem Personal zu begegnen": Hier möchte ich Sie bitten, den Antrag der Mehrheit abzulehnen und den Streichungsantrag der Minderheit Malama anzunehmen. Das sind typischerweise kantonale Aufgaben. In diesem Aufgabenbereich hat der Bund eine koordinierende Funktion. Die üben wir auch aus, aber es macht keinen Sinn, hier in kantonale Kompetenzen einzugreifen.

[PAGE 619]

Zu Artikel 19 Ziffer 54bis, "Ausarbeitung einer landesweiten Strategie zur Förderung von Zwischenstrukturen für die Betreuung betagter Personen": Auch hier bitte ich Sie, den Mehrheitsantrag abzulehnen und den Minderheitsantrag anzunehmen, wiederum mit der Begründung, dass es in diesem Bereich um kantonale Kompetenzen geht. Man hat es im Rahmen der neuen Aufgabenzuteilung so festgehalten: Der Bund hat eine koordinierende Funktion, aber nicht mehr.