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Bezzola Duri · Nationalrat · 2001-06-21

Bezzola Duri · Nationalrat · Graubünden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-21

Wortprotokoll

Ich glaube, wir sind jetzt beim entscheidenden Schlüssel- und Hauptartikel angelangt, obwohl wir ja genau wissen, dass nicht nur Alkoholkonsum zu Fahrunfähigkeit führt, sondern auch andere Elemente. Herr Glur hat sie aufgezählt. Ich könnte mir vorstellen, dass auch Frust im Nationalratssaal zu Fahrunfähigkeit führen kann.

Aber bei Artikel 55 Absatz 5bis und Absatz 6 Buchstabe a sprechen wir von Blutalkoholkonzentration. Die Kommissionsmehrheit lehnt die Fassung ab, wonach der Bundesrat die zulässige Blutalkoholkonzentration festlegen soll, und damit gleichzeitig den Antrag der Minderheit I (Hämmerle). Die Kommission entschied mit 15 zu 10 Stimmen. Sie lehnt auch den Antrag ab, den die Minderheit II (Föhn) vertritt - und zwar mit 13 zu 10 Stimmen.

Warum ist die Mehrheit gegen die Festlegung der Grenze der Blutalkoholkonzentration durch den Bundesrat? Die Promillegrenze ist kein Gegenstand, der dauernd angepasst werden muss. Das Parlament ist durchaus in der Lage, ein Geschäft in der gleichen Session von beiden Räten behandeln zu lassen. Eine Verordnung der Bundesversammlung ist genügend flexibel, um auf veränderte Verhältnisse reagieren zu können.

Die Entscheidung über die Promillegrenze darf nicht dem Bundesrat überlassen werden, weil es eine Frage ist, die - nach Meinung der Mehrheit - eindeutig in der Öffentlichkeit diskutiert werden muss. Nach der öffentlichen Diskussion bekommt der Entscheid ein viel grösseres Gewicht. Der Entscheid ist politisch zu fällen, auch wenn er sich letztlich auf wissenschaftliche Kriterien abstützt. Das waren die Hauptargumente der Kommissionsmehrheit.

Zu den Argumenten der Kommissionsmehrheit gegen den Antrag der Minderheit II (Föhn) - der, wie gesagt, mit 13 zu 10 Stimmen abgelehnt wurde -: Dagegen wird argumentiert, dass es nicht ersichtlich sei, inwiefern höhere Grenzwerte im Interesse der Landbevölkerung sein sollten, denn es ist erwiesen, dass Alkohol die Sicherheit auf der Strasse wesentlich beeinträchtigt, unabhängig davon, ob dies auf dem Land oder anderswo geschieht.

Zur Information: Als Vertreter einer Berg- und Randregion finden Sie mich auf keiner Minderheitenliste.

Es ist unwiderlegbar, dass Alkohol die Leistungs-, Reaktions- und Einschätzungsfähigkeit beeinträchtigt. Mit der Herabsetzung des Grenzwertes wird zwar nicht weniger getrunken, aber sicher weniger gefahren. Beim geringsten Alkoholgehalt im Blut sind negative Auswirkungen auf das Fahrverhalten festzustellen. Das hat bis heute noch niemand bestritten. Niemand bestreitet, dass mit einem höheren Alkoholgehalt die Reaktionsfähigkeit eingeschränkt ist. In Österreich und Schweden ging mit der Herabsetzung des Grenzwertes eine Verminderung der Zehl der Unfälle mit Todesfolge einher. Es geht darum, die Unfallzahlen zu senken. Das Bedürfnis besteht, weil wir immer noch zu viele Tote und Verletzte im Strassenverkehr zu beklagen haben. Deshalb geht es darum, den Grenzwert wie in den meisten europäischen Ländern auf 0,5 Promille festzulegen. Ich möchte Sie daran erinnern, dass Deutschland dies am 1. April dieses Jahres ebenfalls getan hat.

Aus diesen Gründen lehnt die Mehrheit der Kommission den Antrag der Minderheit I (Hämmerle) - mit 15 zu 10 Stimmen - und den Antrag der Minderheit II (Föhn) - mit 13 zu 10 Stimmen - ab.