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Noser Ruedi · Nationalrat · 2012-05-03

Noser Ruedi · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2012-05-03

Wortprotokoll

Die Initiative Lüscher wurde am 12. Juni 2009 eingereicht. Die WAK unseres Rates gab ihr am 31. August 2010 mit 18 zu 8 Stimmen Folge, und unsere Schwesterkommission stimmte ihr am 11. November 2010 mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. Am 14. Februar 2011 erteilten wir in der WAK einen Auftrag an das Seco, einen Vorentwurf zu prüfen. Am 10. Oktober 2011 nahmen wir diesen Vorentwurf zur Kenntnis und verabschiedeten das Ganze. Am 27. März 2012 nahmen wir von der Stellungnahme des Bundesrates Kenntnis.

Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass die unterschiedlichen arbeitsrechtlichen Regelungen für die Tankstellen und Gastronomiebetriebe einerseits und die Tankstellenshops andererseits zu praktischen Problemen führen. Besonders stossend ist ihrer Meinung nach der Umstand, dass Tankstellen ihr Personal, das für den Verkauf von Treibstoff- und Gastronomieprodukten ohnehin anwesend ist, in der Nacht und an Sonntagen nicht für das Veräussern der übrigen Shop-Artikel beschäftigen dürfen.

Eine Minderheit der Kommission ist der Auffassung, dass die Nacht- und Sonntagsarbeit die Ausnahme bleiben müsse, da diese der Gesundheit schade und negative Auswirkungen auf das Sozial- und Familienleben der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer habe.

Die Mehrheit ist nicht dieser Ansicht: Tankstellen, die einen Shop und ein Tankstellenbistro betreiben, können für den Verkauf von Treibstoff das Personal ja ohnehin weiterbeschäftigen, und sie können rund um die Uhr, ohne Bewilligung, Speis und Trank verkaufen, aber sie müssen das übrige Sortiment absperren. So dürfen insbesondere Shop-Artikel, die nicht direkt mit den Bedürfnissen der Reisenden im Zusammenhang stehen, nicht verkauft werden. Dies ist ganz besonders störend, wenn nicht eine physische Trennung der Waren stattfinden kann, weil es sehr schwierig ist, die Reiseartikel von den anderen abzugrenzen und zu sagen, was Reisende wirklich brauchen. Es kann nämlich sein, dass man von einer Reise zurückkommt und noch etwas einkaufen muss, damit man zu Hause essen kann. Auch hier haben sich die Verhältnisse in unserer Gesellschaft sehr gewandelt.

Darum ist die Mehrheit der Ansicht, dass man die Ausnahme - und es ist eine kleine Ausnahme - hier im Arbeitsgesetz für die Nachtarbeit machen soll, damit das Personal, das ja heute bei Tankstellenshops im Bistrobereich schon angestellt ist, auch weiter den Shop betreiben kann.

In dem Sinne bittet Sie die Mehrheit, der Initiative Folge zu geben.