Eder Joachim · Ständerat · 2012-09-17
Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2012-09-17
Wortprotokoll
Sie, Herr Bundesrat, haben in der Debatte des Nationalrates am 7. Juni auf die Frage von Nationalrat Stahl, ob es möglich sei, dass mit der Formulierung in Artikel 1 Absatz 3 auch zusätzliche Gelder für die in Absatz 2 aufgeführten Projekte fliessen können, oder ob dies ausgeschlossen sei, Folgendes geantwortet: "Es ist ein Verpflichtungskredit. Das sind also zurzeit die Grössenordnungen. Sollten Sie den Beitrag erhöhen, ist es selbstverständlich denkbar, dass wir mit einzelnen Verbänden das Gespräch wieder aufnehmen und einzelne Beträge etwas aufstocken, dies je nach Projekt und je nach Stand und Form der Finanzierung. Es wäre aber selbstverständlich auch möglich, und auch das entnehme ich dieser Forderung, dass wir Anlagen, die wir gestrichen haben, wieder in das Konzept aufnehmen könnten." (AB 2012 N 994)
Meines Erachtens ist mit der vom Nationalrat beschlossenen Formulierung in Artikel 1 Absatz 3 aus formal-rechtlicher Sicht keine substanzielle Erhöhung der elf betragsmässig genau bezifferten Verpflichtungskredite möglich, da im Beschluss des Nationalrates explizit von "Neu- und Ausbau von weiteren Sportanlagen von nationaler Bedeutung" die Rede ist. Um dem Bundesrat diese in der Diskussion angesprochene und von Ihnen, Herr Bundesrat, als durchaus realistisch erachtete Möglichkeit zu geben, beantrage ich eine Ergänzung in Artikel 1 Absatz 3. Konkret lautet die Ergänzung: "je nach Bedarf für allfällige Erhöhungen der Projekte gemäss Artikel 1 Absatz 2", dann geht es weiter wie im Beschluss des Nationalrates. Damit ist für den Bundesrat, nach eigenem Ermessen und je nach Bedarf, sowohl die allfällige Erhöhung der aufgelisteten Verpflichtungskredite als auch der Neu- und Ausbau weiterer Sportanlagen von nationaler Bedeutung möglich. Sie, Herr Bundesrat, haben dies in Ihrem Votum ja soeben bestätigt.