Fetz Anita · Ständerat · 2012-09-17
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-09-17
Wortprotokoll
Ich mache Ihnen beliebt, bei unserem Entscheid zu bleiben, wie Ihnen das Ihre Kommission vorschlägt, und zwar aus folgenden Überlegungen: Der Unterschied zum Einzelantrag Schmid Martin ist ja die andere Antwort auf die Grundsatzfrage, ob eine Kommanditgesellschaft unternehmerisch tätig sein darf, d. h. parallel zur Verwaltung des geschlossenen Fondsvermögens noch anderweitig aktiv anlegen darf. Ich möchte einfach davor warnen: Das kann ein eklatant grosser Interessenkonflikt zwischen den Anlegerinteressen einerseits und den Interessen der übrigen Gläubiger andererseits werden. Diese Vermischung wollen wir nicht. Es gibt genügend andere Geschäftsformen, innerhalb derer man solche Geschäfte tätigen kann. Die [PAGE 740] Kommanditgesellschaft soll als geschlossene Anlageform nicht noch weitere, je nachdem gefährliche Geschäfte eingehen können, die dann eben zu solchen Interessenkonflikten führen.