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Bischof Pirmin · Ständerat · 2012-09-17

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2012-09-17

Wortprotokoll

Ich mache das nicht so gerne: Ich muss zugeben, dass ich in der Kommissionssitzung noch Vertreter der Minderheit war, wie Sie der Fahne entnehmen können. Ich habe über das Wochenende Gespräche mit betroffenen Kreisen geführt und bin inzwischen auch der Meinung, dass wir hier der Mehrheit folgen müssten.

Worum geht es? Es geht eigentlich nicht um eine grundlegende Frage des Gesetzes, wie dies die Standortvorteile oder der Anlegerschutz sind. Es geht um die Frage, wie die kleinen Vermögensverwalter den Marktzugang unter einer schnittigen Marktaufsicht am besten bekommen oder bewahren können. Hier stehen sich die Ansichten des Schweizerischen Gewerbeverbandes und des Verbandes schweizerischer Vermögensverwalter, als Vertreter der kleinen Vermögensverwalter, auf der einen Seite und die Interessen der grossen Vermögensverwalter und der Banken auf der anderen Seite gegenüber.

Wenn man die Frage sachlich betrachtet, muss man feststellen, dass wir, wenn wir der Minderheit folgen würden, eine Doppelaufsicht einführen würden, einerseits durch die Oberaufsichtskommission und anderseits durch die Finma. Eine Doppelaufsicht führt zu Komplizierungen für die entsprechenden Wettbewerber, insbesondere für die kleinen, die zu Recht befürchten, dass sie dann aus dem Markt gedrängt werden könnten. Eine solche Doppelaufsicht wäre aber möglich, wenn sie sachlich berechtigt wäre.

Heute ist die einzige Aufsicht jene durch die Oberaufsichtskommission, und die ist durchaus genügend; es ist in diesem Falle nicht einzusehen, wieso die zusätzliche Aufsicht durch die Finma eingeführt werden sollte. Wenn man die Interessen derjenigen Vermögensverwalter, die als KMU zu bezeichnen sind - das ist der grösste Teil der Mitglieder des Verbandes schweizerischer Vermögensverwalter, soweit sie überhaupt im Vorsorge-/Pensionskassen-Geschäft tätig sind -, hier sachlich verfolgen will, kommt man wohl nicht darum herum, dem Bundesrat zu folgen: Er sieht die Streichung des bisherigen Artikels 13 Absatz 4 vor und will die Aufsicht bei der Oberaufsichtskommission belassen, wo auch die sachliche Kompetenz im Sinne der BVV-2-Verordnung besteht.