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Graber Konrad · Ständerat · 2012-09-17

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2012-09-17

Wortprotokoll

Die Kommissionsmehrheit unterstützt grundsätzlich die Version des Nationalrates. Ihre Kommission wurde informiert, dass die Finanzmarktteilnehmer selber eine solche Protokollierungspflicht befürworten. Es handelt sich praktisch um Best Practice. Sie dient im Streitfall sowohl dem Anleger als auch dem Kundenberater und der Bank bei der Beweisführung. Es wurde indes darauf hingewiesen, dass ein Protokoll nur dann dem Kunden dient, wenn dieser das Protokoll ebenfalls erhält. Die Pflicht zur Übergabe des schriftlichen Protokolls an den Kunden soll deshalb zusätzlich im Gesetz verankert werden. Der Nationalrat hat seine Version mit 101 zu 45 Stimmen beschlossen. Diese wurde jetzt von der Kommissionsmehrheit noch ergänzt.

Eine Kommissionsminderheit wehrt sich gegen die gesetzliche Einführung einer Protokollierungspflicht. Es sei den einzelnen Instituten zu überlassen, wie sie sich auf ein potenzielles Gerichtsverfahren aufgrund der Klage eines Bankkunden vorbereiten wollten.

Die Ergänzung, die die Mehrheit der ständerätlichen Kommission vorgenommen hat, entspricht einem Antrag Recordon und wurde dann der Version des Nationalrates gegenübergestellt. Die Ergänzung fand eine Mehrheit von 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung. Diese modifizierte Version, wie sie jetzt als Antrag der Kommissionsmehrheit vorliegt, wurde dann mit 5 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.

Der Einzelantrag Schmid Martin lag uns noch nicht vor. Herr Schmid wird ihn sicher noch begründen. Ich kann mich nur zu den Entscheiden der Kommission äussern, und die hat mit 5 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung relativ knapp beschlossen. Ihr Beschluss beinhaltet letztlich, dass man hier dem Nationalrat folgen und keine Differenz mehr entstehen lassen soll.

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