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Heim Alex · Nationalrat · 2001-06-21

Heim Alex · Nationalrat · Solothurn · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-06-21

Wortprotokoll

Gemäss der neuen Bundesverfassung ist es möglich, dass die Bundesversammlung zum Beispiel Fragen wie die vorliegende in einer Verordnung regelt. Gegen diesen der Bundesversammlung übertragenen Entscheid kann das Referendum nicht ergriffen werden. Das ist auch so, wenn wir Bundesrat und Ständerat folgen und diese Kompetenz dem Bundesrat übertragen.

Der Bundesrat hat wohl festgestellt, dass bei einer Referendumsabstimmung über das revidierte Strassenverkehrsgesetz nur gerade über diesen Punkt diskutiert wird und die Höhe der Blutalkoholkonzentration dann fast ausschliesslich über Ablehnung oder Zustimmung zu dieser Gesetzesrevision entscheidet.

Diese Frage auf Gesetzesstufe zu lösen ist nicht gut. Aber diese Frage dem Bundesrat zu überlassen, ist wohl auch nicht gut, denn es ist eine Frage, die öffentlich diskutiert werden muss. Erfolgt diese Diskussion im Parlament, erhält der Entscheid ein viel höheres Gewicht, als wenn er einfach vom [PAGE 904] Bundesrat gefällt wird. Die Festlegung der Promillegrenze ist kein Entscheid, der innert kurzer Zeit gefällt und häufig geändert werden muss. Trotz der grossen Sensibilität - Unfälle bringen immer Probleme und lösen Trauer aus - muss das Ganze letztlich gleichwohl politisch entschieden werden, auch wenn sich der Entscheid natürlich eher auf wissenschaftlich festgelegte Kriterien abstützt.

Bei der Beratung im Ständerat bestand, wie gesagt, die Möglichkeit einer Verordnung der Bundesversammlung noch nicht. Mit der neuen Verfassung wurde uns dieses Recht gegeben. Wenn der Entscheid an die Bundesversammlung delegiert wird, kann das Referendum nicht mehr ergriffen werden. Aus der Tatsache heraus, dass bei einer Regelung auf Gesetzesstufe im Falle einer Referendumsabstimmung nur über diese Grenze diskutiert wird, hat der Ständerat den Entscheid an den Bundesrat delegiert.

Ich bitte Sie, die Mehrheit zu unterstützen und auch den Mut aufzubringen, im Parlament und damit eben in der Öffentlichkeit über eine allfällige Änderung der Promillegrenze zu diskutieren.

Der Nachteil, dass damit nur die Alkoholgrenze festgelegt wird, nicht jedoch über andere Süchte diskutiert werden kann, besteht wirklich. Aber andere Abhängigkeiten wie Medikamente, Drogen oder Müdigkeit können im Moment noch nicht durch einfache Verfahren festgestellt bzw. nachgewiesen werden. Wichtig ist, dass auf diesem Gebiet weitergeforscht wird, damit einmal auch solche Gefahren vermieden werden können. In Artikel 55 Absatz 6 Buchstabe b ist ja formuliert, dass künftig auch diesen Gefahren der Kampf angesagt werden kann.

Ich bitte Sie im Namen der CVP-Fraktion, bei Artikel 55 Absatz 5bis dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.