Germann Hannes · Ständerat · 2012-05-31
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-05-31
Wortprotokoll
Ich bitte Sie ebenfalls, der Minderheit zu folgen.
Es geht darum, die Aktionärsrechte zu stärken. Darin sind sich, glaube ich, alle einig. Nun geht es noch darum, den Weg dahin festzulegen. Dieser führt meines Erachtens über den indirekten Gegenvorschlag oder allenfalls über die Initiative. Die Boni-Steuer ist ein Ansatz, der mit dem Bestreben eingebracht worden ist, eine Lösung zu finden, eine Alternative anzubieten. Insofern kann ich das durchaus nachvollziehen. Ich würde auch keine Diskussion zur Einheit der Materie führen wollen. Da bin ich sogar mit den Urhebern der Boni-Steuer oder des einstmaligen Tantiemenmodells einig.
Der indirekte Gegenvorschlag hat die Vorteile, wie sie vom Sprecher der Minderheit, von Herrn Schmid, aufgezeigt worden sind. Ich möchte darum nicht mehr weiter auf diese Vorteile eingehen, aber noch einige Gedanken zur Besteuerung von Mitarbeiterbezügen anfügen. Sie wollen jetzt Unternehmen ab Bezügen von 3 Millionen Franken bestrafen. Wenn aber der Markt solche Entschädigungen verlangt, dann werden sie automatisch auch bezahlt. Glauben Sie ja nicht, einem, der 5 Millionen oder noch mehr nimmt, würde es etwas ausmachen, wenn das Unternehmen dadurch geschädigt würde. Es geht hier nicht um Inhaberunternehmer und oftmals leider auch nicht um Leute mit sehr weitem zeitlichen Horizont, sondern um Leute, die primär für sich optimieren. Dort ist die Initiative dann schon das griffigere Instrument.
Ich glaube auch eine Veränderung festgestellt zu haben anlässlich von Abstimmungen an Generalversammlungen; ich war in diesem Frühjahr bei diversen Versammlungen zugegen. Bei gewissen Leuten fallen die Abstimmungen schon etwas knapp aus, und ich meine, das habe durchaus heilende Wirkung. Wenn der Aktionär mit dem Unternehmen nicht zufrieden ist, muss sich auch die Unternehmensleitung respektive der Verwaltungsrat etwas überlegen. Das Unternehmen hat dann ein Glaubwürdigkeitsproblem, wenn Bezüge und Leistungen nicht übereinstimmen. Die Diskussion zur Initiative hat bereits dazu geführt. Da sehe ich nun wirklich nicht ein, weshalb wir einen Umweg oder eine Zusatzschlaufe über den direkten Gegenvorschlag und die Boni-Steuer machen sollen, zumal die Reform der Besteuerung der Mitarbeiteroptionen, die wir in der WAK behandelt haben, am 1. Januar 2013 in Kraft treten wird.
Diese Reform legt bei gesperrten Optionen börsenkotierter Aktien den Übergang zur Besteuerung im Ausübungszeitpunkt fest. Ursprünglich hatte man dort einen sogenannten Einschlag - ich sage jetzt etwas salopp: einen Rabatt oder Bonus - vorgesehen. Aber darauf hat man verzichtet. Also hat man gegen das Standortziel, attraktiv zu sein, und im Gegenzug eben für das Fiskalziel entschieden. Das führt dann auch zu entsprechenden steuerlichen Mehreinnahmen. Es ist vom Bundesrat so deklariert worden, da haben wir bereits etwas. Da ein grosser Teil der Boni in der Vergangenheit in Form dieser Optionen ausbezahlt wurde, kann man in dieser Reform durchaus auch eine Art Einführung der Boni-Steuer erkennen. Das hat nämlich genau diesen Effekt. Darum meine ich, dass es jetzt nicht auch noch die Boni-Steuer braucht. Die Sozialabgaben sind vom Sprecher der Minderheit ebenfalls angesprochen worden; diese haben ja wegen der Nichtbegrenzung nach oben auch Steuercharakter. In diesem Sinne, meine ich, gebe es genügend Instrumente.
Jetzt trauen Sie doch den Aktionären zu, dass sie anfangen, ihre Rechte stärker wahrzunehmen als zuvor! Ich vertraue auch darauf, dass die institutionellen Anleger ihre Macht ausspielen. Die können einiges zum Guten bewegen. Ich meine, wir sollten auf diese Kräfte vertrauen und eben den Weg über den indirekten Gegenvorschlag gehen. Er stellt wirklich eine echte Alternative zur Initiative dar.
Ich möchte den Initianten zumindest in einer Hinsicht in Schutz nehmen: Es gibt keine andere Möglichkeit, als über die Verfassung zu gehen. Insofern wäre es natürlich störend, wenn man nachher für Obligationenrechtsreformen quasi jedes Mal eine Volksabstimmung machen müsste über Bestimmungen, die auch nicht verfassungswürdig sind. Aber dem Initianten blieb ja kein anderer Weg offen. Darum, meine ich, ist es eben umso wichtiger, dass wir jetzt mit dem indirekten Gegenvorschlag Klarheit schaffen.
Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen.