Lexipedia

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2011-09-29

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2011-09-29

Wortprotokoll

Das Muster ist nicht ganz unbekannt: Immer wenn etwas passiert, erwartet man von der Politik eine Lösung. Das war auch so nach dem Zusammenbruch der Swissair im Jahr 2001.

Die Botschaft, die Ihnen heute vorliegt, geht unter anderem auch auf diese Situation zurück. Damals hatten diverse parlamentarische Vorstösse vom Bundesrat verlangt, das geltende Sanierungsrecht zu überprüfen. Zwei Expertengruppen haben in den vergangenen Jahren in ausführlichen Berichten zu dieser Frage Stellung genommen und konkrete Vorschläge unterbreitet. Dabei ist man zum Schluss gekommen, dass das heute geltende Sanierungsrecht an sich ein taugliches und praktikables Mittel zur Rettung von gefährdeten Unternehmen ist, dass es aber auch Optimierungsmöglichkeiten gibt.

Der Entwurf des Bundesrates geht davon aus, dass es keine grundsätzliche Neuausrichtung des Sanierungsrechts braucht. Es geht vielmehr darum, eine Reihe von punktuellen Verbesserungen vorzunehmen, und das mit dem Ziel, die Wirtschaft zu stärken und Arbeitsplätze zu erhalten. [PAGE 1818]

Die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen beantragt nun Nichteintreten auf die Vorlage des Bundesrates. Ich bitte Sie, diesem Antrag nicht zu folgen und auf die Vorlage einzutreten. Es ist gerade in einer Wirtschaftskrise wichtig, ein möglichst effektives Sanierungsrecht zur Hand zu haben. Mit einem Nichteintreten auf die Vorlage des Bundesrates würde verhindert, dass die bestehenden Schwachstellen des geltenden Rechts beseitigt werden.

Bei einer derart grossen und politisch teilweise umstrittenen Vorlage ist es verständlich, dass einzelne Vorschläge bei gewissen Interessengruppen Widerstand hervorrufen. Es wäre aber aus Sicht des Bundesrates bedauerlich, wenn die Kritik an einzelnen Punkten einer Vorlage zu einem Nichteintreten auf die Vorlage als Ganzes führen würde. Die Vorlage des Bundesrates lässt sich übrigens auch leicht in verschiedene Einzelteile auftrennen, die man isoliert diskutieren und bei Bedarf anpassen kann. Sogar dann, wenn einzelne Bestandteile des Revisionspaketes gestrichen würden, könnten die anderen, die weniger umstrittenen Punkte, dennoch rasch verabschiedet und in Kraft gesetzt werden und in den kommenden Jahren der Praxis bei der Sanierung von Unternehmen hilfreich sein.

Ich möchte in diesem Zusammenhang vor allem an das Konkursprivileg der Mehrwertsteuer erinnern, das ja in vielen Fällen eine Sanierung faktisch verhindert. Der Bundesrat hat Ihnen deshalb beantragt, dieses Privileg raschestmöglich wieder zu streichen. Bei einem Nichteintreten auf die Vorlage bleibt auch das Mehrwertsteuerprivileg weiterhin in Kraft und steht unter Umständen einer erfolgreichen Sanierung von Unternehmen weiterhin im Weg.

Der zweite Punkt, den ich hervorheben möchte, sind die Auswirkungen dieser Vorlage auf die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Diese sind von einer Insolvenz ihrer Arbeitgeber regelmässig am stärksten betroffen, weil sie ihren Arbeitsplatz verlieren. Der Entwurf des Bundesrates beinhaltet eine Lösung, wonach ein Dritter, der im Rahmen einer Sanierung einen Betrieb oder einen Teil eines Betriebs erwirbt, nicht mehr verpflichtet sein soll, sämtliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu übernehmen. Vielmehr soll es neu zulässig sein, nur noch einen Teil der Arbeitsverträge weiterzuführen. Dadurch werden in vielen Fällen ein Verkauf und eine Sanierung überhaupt erst möglich, was im Ergebnis dazu führen wird, dass zumindest ein Teil der Arbeitsplätze gerettet werden kann. Der Bundesrat ist sich aber bewusst, dass diese Möglichkeit auch als Schwächung der Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgefasst wird. Genau das will der Bundesrat verhindern. Er beantragt Ihnen deshalb, eine allgemeine Sozialplanpflicht ins Obligationenrecht einzuführen, und zwar für sämtliche Fälle von Entlassungen einer grösseren Zahl von Mitarbeitenden.

Das von der Mehrheit Ihrer Kommission beantragte Nichteintreten auf die Vorlage hätte nicht nur zur Folge, dass ein potenzieller Übernehmer weiterhin verpflichtet wäre, sämtliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu übernehmen - was heute in gewissen Fällen Sanierungen erschweren oder sogar verhindern kann -, sondern wir verpassten vor allem auch die Chance, in der Schweiz eine Sozialplanpflicht einzuführen, von der viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren würden. Aus Sicht des Bundesrates wird der Nutzen, der den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch die Sozialplanpflicht entstehen wird, die befürchteten Nachteile der übrigen Teile der Vorlage übersteigen.

Die nächste Krise kommt bestimmt. In der Krise wird dann jeweils schnell der Ruf nach einer Revision des Sanierungsrechts laut. Ist die Krise aber da, ist es regelmässig zu spät, um reagieren zu können. Es droht dann vielmehr die Gefahr einer Überreaktion oder von nichtdurchdachten Schnellschüssen. Ein Eintreten auf die Vorlage würde es Ihnen erlauben, jetzt ohne Zeitdruck die möglichen Massnahmen zu diskutieren und eine Lösung zu finden, mit der wir in einer neuen Krise besser vorbereitet wären.

Ich bitte Sie aus diesen Gründen, auf die Vorlage des Bundesrates einzutreten und die Chance zu packen, die positiven Seiten dieser Vorlage zu diskutieren und dann auch zu verabschieden.

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2011-09-29 | Lexipedia | Lexipedia