Gutzwiller Felix · Ständerat · 2013-06-11
Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2013-06-11
Wortprotokoll
Wir wechseln von gesundheitspolitischen zu kulturpolitischen Themen. Ich darf Ihnen eine Motion der WBK-NR vorstellen, die im Nationalrat Anklang gefunden hat und die Ihnen von Ihrer Kommission einstimmig zur Annahme empfohlen wird. Es geht um eine Anpassung der Bestimmungen zur Angebotsvielfalt beim Film. Lassen Sie mich kurz die Ausgangslage schildern.
Natürlich wissen Sie alle, dass der Film ein wichtiger Teil der kulturellen Identität der Schweiz und auch eine wichtige kulturelle Klammer über die Sprachgrenzen hinweg ist. Deshalb ist der Gesetzgeber auch in der Verantwortung, die Filmvielfalt zu fördern. In Artikel 71 der Bundesverfassung ist von der Förderung der Vielfalt und der Qualität des Filmangebots die Rede.
Der Bund hat diese Förderfunktion seit der Schaffung des Filmgesetzes im Jahre 1962 ernst genommen und den Film, gebunden an die Filmrolle und ihre Verwertung in den Kinosälen, entsprechend unterstützt. Damals galt allerdings "Film gleich Kino". Diese Gleichung stimmt heute nicht mehr.
Früh hat man erkannt, dass in der cineastischen Zerstückelung des Landes entlang der Sprachgrenzen eine Gefahr besteht. Man hat deshalb die jeweiligen Verleiher dazu verpflichtet, die Filmrechte in allen für die Schweiz relevanten Sprachen zu erwerben. Das wichtige Prinzip, dass alle relevanten Sprachversionen vorhanden sein müssen, nennt sich Vielfaltsgarantie. Artikel 19 Absatz 2 des Filmgesetzes wird im Jargon auch "Einverleiherklausel" genannt. Diese Klausel hat sich ohne Zweifel bewährt; bis heute wird der Schweizer Filmmarkt für die Kinos von Verleihern mit Sitz in der Schweiz versorgt, die für ein vielfältiges Angebot in allen Regionen sorgen.
Ich habe es angetönt: Die Gleichung "Film gleich Kino" stimmt heute nicht mehr. Deshalb ist es da und dort nötig, Änderungen anzubringen, auch wenn es an der Zeit wäre, sogar eine Gesamtbestandesaufnahme zu machen, denn man könnte durchaus argumentieren, dass die Filmpolitik in der Schweiz nie wirklich zu einer konsequenten Audiovisionspolitik weiterentwickelt wurde. Es fehlt bei der Audiovisionspolitik eigentlich eine klare Konzeption und eine Federführung. Nachdem die Gleichung "Film gleich Kino" nicht mehr zutrifft, wäre es an der Zeit, eine Kulturpolitik zu definieren, die an den Inhalten anknüpft, am Content sozusagen, denn die Medien sind heute vor allem Transportvehikel für diesen Content, für diesen Inhalt. Die Instrumente sollten diesen modernen Gegebenheiten Rechnung tragen.
Sie wissen natürlich, dass es heute unglaublich viele Online-Angebote gibt; vielleicht nutzen Sie diese selber auch. Sehr viele Filme werden nicht mehr in den Sälen konsumiert, sondern über Datenträger wie DVD, aber auch über das Internet. Sie kennen die Programme von Video-on-Demand der grossen Anbieter in der Schweiz, aber auch die Programme der ausländischen Anbieter wie Apple TV und vieles andere mehr. Das hat diese Märkte komplett revolutioniert. Deshalb stellt sich auch die Frage nach der sprachregionalen Vielfaltsgarantie, nach der Verankerung der trägerunabhängigen Vielfaltsgarantie.
Deshalb war es in unserer wie auch in der nationalrätlichen Kommission klar, dass hier einige Bestimmungen überprüft und vermutlich angepasst werden sollten. Das Ziel der Motion ist es, für gleich lange Spiesse bei der Vielfaltsgarantie zu sorgen und diese zu modernisieren. Insbesondere ist von Bedeutung, dass viele Schweizer Filme den Sprung auf deutsche, französische oder italienische Online-Plattformen nicht mehr schaffen, weil diese exklusiv ihre jeweiligen sprachbezogenen Angebote über das Internet anbieten. Die Vielfaltsgarantie hat deshalb eine ganz neue Dimension angenommen.
Die Kommission hat sich vor diesem Hintergrund einstimmig dafür ausgesprochen, dass die heutigen gesetzlichen Bestimmungen den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden müssen, damit auch in den Bereichen Internetkonsum, Video-on-Demand und bei den anderen Dingen, die ich erwähnt habe, die Angebotsvielfalt sichergestellt werden kann. Aus dem gleichen Grund war der Nationalrat der Ansicht, dass die "Einverleiherklausel", welche den Erwerb der Rechte für alle sprachregionalen Versionen vorschreibt, auf alle Vermittlungs- und Auswertungsformen ausgeweitet werden soll, eben losgelöst vom Trägermedium. Wir bitten Sie also mit der einstimmigen Kommission, diesem wichtigen Anliegen zuzustimmen.
Es geht dann um eine Teilrevision des Filmgesetzes, die dieser technologischen Entwicklung Rechnung trägt und sicherstellt, dass in unserem multikulturellen und vielsprachigen Land eben die Vielfalt des Angebotes in der Zukunft auch in der Internetwelt wiederhergestellt wird. Weil es nicht mehr gilt, dass Film wie in den Sechzigerjahren als Kino definiert werden kann, braucht es heute eine entsprechende Anpassung an die Internetwelt. Das schlagen wir Ihnen vor. Die Teilrevision des Gesetzes ist ja dann selbstverständlich Sache der zuständigen Kommissionen.
Ich bitte Sie also zuzustimmen. [PAGE 488]