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preparatory:AB 131406

Caroni Andrea · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2013-03-21

Wortprotokoll

Ich komme zu den Anträgen der Minderheit I (Kiener Nellen) und der Minderheit II (Schwander). Wir ziehen in beiden Fällen den Mehrheitsantrag vor.

Die Minderheit I blendet aus, dass es neben den Kriterien des Geldwäschereigesetzes, wie sie Ihnen vorliegen, auch noch diejenigen des Datenschutzgesetzes gibt. Wenn also nun ein Austausch gestützt auf das Geldwäschereigesetz grundsätzlich zulässig ist, muss die Behörde immer noch pflichtgemäss ermessen, ob die Voraussetzungen nach Datenschutzgesetz, namentlich die Verhältnismässigkeit, gegeben sind. Darüber wollen wir uns nicht hinwegsetzen.

Die Minderheit II blendet ihrerseits aus, dass es bei der Geldwäschereibekämpfung fast automatisch um konkrete finanzielle Verhältnisse, um Kundenbeziehungen, um Konten geht und dass dahinter immer Personendaten stehen. Diese ausnehmen zu wollen würde ja unser System unterlaufen. Daher ist es aber umgekehrt sehr wichtig, dass wir auf das Datenschutzgesetz grossen Wert legen. Wir teilen auch - wir haben es beim Eintreten gesagt - die Sorge, dass diese Daten irgendwo draussen in der Welt allenfalls missbraucht werden. Wir konnten uns aber in der Kommission davon überzeugen, dass dies eben noch nie geschehen ist und dass wir schlagkräftige Instrumente in der Hand haben, wenn wir je einen solchen Verdacht hätten.

Schliesslich noch zum Antrag Lüscher: Hier empfiehlt eine Mehrheit unserer Fraktion, diesem Antrag zu folgen.