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Bieri Peter · Ständerat · 2012-09-18

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2012-09-18

Wortprotokoll

Das ist auch so eine Bestimmung, bei der ich vorgeschlagen habe, dass man sie streicht. Wir möchten ja möglichst leicht lesbare Gesetze. Jetzt kann man das belassen oder nicht, das ändert am Gesetz nichts. Aber eine Streichung hat für mich eine präventive Wirkung. Wenn wir in den Gesetzen jedes Mal schreiben würden, dass man etwas nicht machen soll, wenn es nicht mehr notwendig ist, müsste man das in jedes Gesetz schreiben.

Jetzt machen Sie den Umkehrschluss und sagen: Wenn das in einem Gesetz nicht steht, dann kann man es auch nicht aufheben. Dann könnte sich der Bundesrat jedes Mal dahinter verstecken und sagen: "Wir haben in diesem Gesetz keine solche Bestimmung." Ich habe da andere Gesetze vor mir, das Betäubungsmittelgesetz, das Epidemiengesetz, das Präventionsgesetz. Wenn Sie dort immer schreiben müssten, dass der Bundesrat etwas nicht mehr machen muss, wenn es nicht mehr notwendig ist, dass man dafür also zuerst eine entsprechende Bestimmung im Gesetz haben muss, wäre das für mich einfach nicht sinnvoll und nicht zweckmässig. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass man etwas aufgibt, wenn es nicht mehr notwendig ist. Das gilt insofern, als es nicht ein Spezialgesetz dazu gibt, das man ändern müsste.

Wenn wir die Lesbarkeit verbessern und nicht in alle übrigen Gesetze solche Bestimmungen aufnehmen wollen, macht es doch keinen Sinn, eine solche Banalität und Selbstverständlichkeit in das Gesetz zu schreiben.

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