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Fischer Roland · Nationalrat · 2012-11-26

Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2012-11-26

Wortprotokoll

Die grünliberale Fraktion wird auf das Geschäft eintreten und der Vorlage zustimmen.

Es geht hier um die Schliessung einer Prüfungslücke in der Finanzaufsicht. Die Kantone erheben heute zwar die direkte Bundessteuer im Auftrag des Bundes. Sie erhalten dafür auch 17 Prozent des Steuerertrages. Sie sind aber heute nicht dazu verpflichtet, die ordnungsgemässe und rechtmässige Erhebung und Ablieferung des Bundesanteils dieser Steuer - das heisst 83 Prozent dieser Steuer - durch eine unabhängige Stelle prüfen zu lassen. Auch die Eidgenössische Finanzkontrolle verfügt heute nicht über eine solche Kompetenz, obwohl es für den Bund bei der direkten Bundessteuer um einen jährlichen Ertrag von fast 20 Milliarden Franken geht, das heisst um einen Drittel der gesamten Fiskaleinnahmen des Bundes.

Die Mehrzahl der Kantone lässt eine Prüfung durch ein unabhängiges kantonales Finanzaufsichtsorgan heute zwar bereits zu und informiert die Eidgenössische Steuerverwaltung über das Prüfergebnis. Es gibt aber leider immer noch einige Kantone, die keine regelmässigen Prüfungen durchführen oder die Bundesbehörden nicht über das Prüfergebnis informieren. Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat in den vergangenen Jahren mehrmals versucht, diese Kantone mittels Vereinbarungen dazu anzuhalten, solche Prüfungen durchzuführen. Diese Vorhaben sind jedoch immer gescheitert.

Offenbar haben diese Kantone den Ausdruck "Föderalismus" falsch verstanden. Föderalismus bedeutet, dass die Kantone eigene Kompetenzen für die Erfüllung staatlicher Aufgaben haben und über diese Aufgaben auch selber bestimmen und sie auch selbst finanzieren sollen. Hier geht es aber um eine Bundessteuer, das heisst eine Steuer, welche in der Kompetenz des Bundes und nicht in jener der Kantone liegt. Die Kantone veranlagen die Steuerpflichtigen und ziehen die Steuer ein, und sie werden dafür auch fürstlich entschädigt. Der Widerstand einzelner Kantone gegen die Forderung, die Erhebung und Ablieferung der direkten Bundessteuer prüfen zu lassen, ist deshalb auch aus föderalistischer Sicht unverständlich.

Die Kantone werden im Rahmen dieser Vorlage lediglich dazu verpflichtet, die Erhebung der direkten Bundessteuer und die Ablieferung des Bundesanteils jährlich durch ein unabhängiges kantonales Finanzaufsichtsorgan prüfen zu lassen. Eine direkte Prüfkompetenz der Eidgenössischen Finanzkontrolle wird nicht eingeführt, obwohl eine solche gerade vor dem Hintergrund, dass ja die Daten der direkten Bundessteuer auch als Grundlage für den Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen dienen, auch ihre Berechtigung hätte. Herausgekommen ist somit eine Vorlage, welche nicht sehr weit geht; es ist quasi eine Minimallösung. Die Praxis wird in den kommenden Jahren zeigen, ob sie geeignet ist, um die Prüfungslücke wirklich zu schliessen.

Ich bitte Sie im Namen der grünliberalen Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.