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Zuppiger Bruno · Nationalrat · 2012-03-14

Zuppiger Bruno · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-03-14

Wortprotokoll

Bekanntlich ist in der Bundesverfassung die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Aus- und Weiterbildung als Grundsatz festgelegt. Angesichts der Tatsache, dass an Fachhochschulen und höheren Fachschulen, aber auch an weiteren Institutionen Forschung und Innovation Pflicht sind, gilt es, die Wissenschaften und die Institutionen der beruflichen Aus- und Weiterbildung näher zusammenzubringen. Dies hat der Bundesrat auch anerkannt; ich möchte Herrn Bundesrat Berset danken, dass er diesen Grundsatz auch befürwortet.

Ohne Dialog und Zusammenarbeit ist das gegenseitige Verständnis kaum gewährleistet oder gar infrage gestellt. Als praktisches Beispiel wäre da etwa das umstrittene Weissbuch "Zukunft Bildung Schweiz" zu erwähnen. Bekanntlich hat es bei dieser Studie klar am Verständnis und am Dialog zwischen den beiden Bildungsrichtungen gefehlt. Umso heftiger fielen dann auch die Reaktionen seitens der Organisationen der Berufsbildung aus.

Die praktisch orientierte Berufs- und Weiterbildung ist ein ganz besonderes Erfolgsmodell der Schweiz, welches unser Land vor Jugendarbeitslosigkeit und falschen Entwicklungen in der Bildungslandschaft bewahrt hat. Immerhin sind es etwa zwei Drittel aller jungen Menschen, die den Weg der beruflichen Aus- und Weiterbildung wählen. Die Tertiär-B-Bildung verzeichnet etwa gleich viele Abschlüsse wie die akademische Bildung. Aus diesem Grund ist es ausserordentlich wichtig, dass bei der Forschung und Innovation nicht getrennte Ziele und Wege verfolgt werden, sondern dass der Bund den Dialog zwischen den beiden gleichwertigen Bildungswegen in geeigneter Form fördert und auch unterstützt.

Daher beantragt Ihnen die Minderheit der Kommission, den Passus zur Förderung des Dialogs ins Gesetz aufzunehmen. Damit hat der Ständerat die Möglichkeit, diese Frage der Zusammenarbeit und des Dialogs noch vertieft zu diskutieren. Ich danke Ihnen, wenn Sie diesen Passus in das Gesetz aufnehmen.