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Leutenegger Filippo · Nationalrat · 2012-03-14

Leutenegger Filippo · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2012-03-14

Wortprotokoll

Die Schweiz, insbesondere das Wallis und Basel, ist einer mässigen bis mittleren Erdbebengefahr ausgesetzt. Das ist bekannt. Derzeit gibt es keine obligatorische Erdbebenversicherung ausser im Kanton Zürich, wo die Versicherungsdeckung eine Milliarde Franken beträgt. Im Pool der Erdbebendeckung der 18 kantonalen Gebäudeversicherungen [PAGE 439] sind freiwillige Leistungen im Falle eines Erdbebens von 2 Milliarden Franken abgesichert. Die privaten Versicherer stellen 200 Millionen Franken für eine Entschädigung nach einem Erdbeben bereit. Die Hauseigentümer haben allerdings schon heute die Möglichkeit, sich freiwillig gegen Erdbebenschäden zu versichern, aber nur wenige machen es.

Diese Summen reichen natürlich bei einem schweren Erdbeben wie jenem von 1356 in Basel bei Weitem nicht aus, um die Schäden zu decken. Deshalb verlangen die parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer und die Motion Fournier eine obligatorische Erdbebenversicherung mit Einheitsprämie in Anlehnung an das System der kantonalen Elementarschadenversicherungen. Das heisst, alle Versicherten müssen, unabhängig von der Lage des versicherten Objekts, bei gleicher Deckung die gleiche Prämie bezahlen.

Die Kommission ist sich der Risiken bewusst, die ein Erdbeben für die Schweiz, ihre Bevölkerung, ihre Immobilien und ihre Infrastrukturen, darstellt. Dennoch ist in den Augen der Kommissionsmehrheit eine obligatorische Gebäudeversicherung gegen Elementarschäden mit Einheitstarifen, mit landesweit einheitlichen Prämien, nicht sinnvoll und vor allem nicht zielführend. Ich nenne fünf Gründe:

1. Die Kommission weist darauf hin, dass die Kosten- und Risikoanalyse versicherungstechnisch fast nicht lösbar ist, unabhängig davon, ob es sich um ein Ereignis handelt, das einmal pro Jahrhundert oder einmal pro Jahrtausend auftritt. Das sind die Dimensionen. Es ist übrigens zu bezweifeln, ob eine Versicherung zur Deckung der Schäden, die ein solch aussergewöhnliches Naturereignis an Gebäuden mit einer Lebensdauer von 50 bis 200 oder gar 300 Jahren verursachen könnte, die geeignete Lösung ist. Wie gross muss denn der Risikofonds sein? Muss er beispielsweise ein Risiko von 20 Milliarden, wie jetzt vorgeschlagen, oder eines von 100 Milliarden Franken oder noch mehr vorsehen? Was passiert, wenn der Schadenfall zu früh eintritt und der Risikofonds überhaupt noch nicht geäufnet ist oder wenn der Schaden viel grösser ist als angenommen? Es ist fraglich, ob überhaupt eine Lösung gefunden werden kann, die Jahrzehnte oder gar Jahrhunderte nach Eintritt eines Schadenfalles noch Bestand hat. Das sind die zeitlichen Dimensionen.

2. Eine Versicherung für Schäden an privaten Immobilien kann bei einem grösseren Erdbeben nur einen Teil der Gebäudeschäden auffangen. Für alle zerstörten Infrastrukturen, die ebenfalls zum Haus gehören, muss ohnehin die öffentliche Hand solidarisch aufkommen, deshalb lässt sich ein solches Einzelereignis gar nicht abdecken. Das wäre etwa so, wie wenn Sie bei einer Autohaftpflichtversicherung Beine und Arme versichern wollten, nicht aber den Rest des Körpers.

3. Die Initianten wollen eine tragbare Prämie. Alle Versicherten müssten unabhängig von der Lage des versicherten Objekts bei gleicher Deckung gleiche Prämien zahlen. Das ist aber definitiv keine Risikoprämie mehr wie bei anderen Elementarschäden, weil dort die Prämie nach dem möglichen Schadenfall bestimmt wird, also auf dem Versicherungswert basiert. Bei einem Erdbeben hingegen spielt der Versicherungswert eine untergeordnete Rolle für das Risiko, entscheidend ist die Erdbebensicherheit des Gebäudes. Das heisst konkret, dass die Neubauten, die erdbebensicher sind, für die Altbauten zahlen müssten, obwohl sie selber praktisch kein Risiko aufweisen - eine ziemlich absurde Konstruktion. Würden hingegen die Prämien nach Risiko gestaffelt, würden alle Altbauten im historischen Kern einer Stadt, welche unter Denkmalschutz stehen oder aus baurechtlichen Gründen nicht abgerissen oder ersetzt werden können, für das Risiko bezahlen. Konkret: Ein Leben in der Altstadt wäre noch teurer, ohne dass Sie das Risiko der Hauseigentümer senken könnten. Ein Einheitstarif unabhängig vom Gebäude tönt zwar gut, ist aber sachlich falsch, weil es um ein Risiko geht, das abgedeckt werden muss.

4. Die Kommission weist auf die Problematik im Zusammenhang mit den verfassungsmässigen Zuständigkeiten und auf die stark voneinander abweichenden kantonalen Gesetzgebungen hin. Der Kanton Wallis beispielsweise, dessen Ständerat Fournier sich für ein Obligatorium einsetzt, hat nicht einmal eine kantonale Gebäudeversicherung gegen Elementarschäden, ist also auch nicht im Pool der 18 kantonalen Gebäudeversicherungen, die ein Risiko von 2 Milliarden Franken abdecken würden. Die Kommissionsmehrheit schlägt deshalb vor, dass die kantonalen Gebäudeversicherungen, also die Kantone, einmal miteinander sprechen und eine gemeinsame Lösung finden. Vielleicht kann hier der Bund noch koordinieren.

5. Last, but not least ist die Kommissionsmehrheit grundsätzlich gegen die Einführung eines neuen Versicherungsobligatoriums. Neue baurechtliche Vorschriften, das kann ich Ihnen garantieren, wären die unweigerliche Folge, was das Bauen - vor allem Renovationen von Altbauten - massiv verteuern würde.

Die Kommission hat die Motion Fournier mit 11 zu 10 Stimmen bei 4 Enthaltungen und die parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer mit 15 zu 8 Stimmen abgelehnt. Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen und beide Vorstösse abzulehnen.