Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2001-06-21
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2001-06-21
Wortprotokoll
Der Antrag unterscheidet sich zwar wesentlich und substanziell von der Tempo-30-Initiative. Dennoch gilt die gleiche Argumentation, die dort von unserer Seite aufgestellt werden musste, dass nämlich die generell-abstrakte Tempobeschränkung allein nicht genügt, ja geradezu gefährlich sein kann, weil sie einerseits durch diejenigen, die es angeht, nicht konsequent eingehalten wird und weil sie die Fussgänger - insbesondere die Kinder - in falscher Sicherheit wiegt.
Deswegen haben wir in diesem Abstimmungskampf versprochen, das bis jetzt komplizierte Verfahren für die Temporeduktionszonen einfacher zu machen, damit es den Gemeinden und Kantonen leichter möglich ist, solche Zonen einzuführen.
Das Vernehmlassungsverfahren ist abgeschlossen. Wir haben die Grundsatzentscheide bereits gefällt, sodass wir mit dem neuen Modell in die Wirklichkeit gehen können. Ich hoffe, das sei den Antragstellern ein Trost für den Fall, dass sie jetzt unterliegen sollten.