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Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2012-03-13

Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2012-03-13

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative Prelicz-Huber verlangt eine Deplafonierung der Lohnbeiträge an die Arbeitslosenversicherung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen demnach die Beiträge an die Arbeitslosenversicherung unbegrenzt auf die ganze Lohnsumme zahlen und diese je hälftig tragen. Die finanziellen Leistungen der ALV sollen weiterhin plafoniert bleiben, da der geltende Höchstbeitrag bereits einen angemessenen Lebensstandard garantiere. Begründet wird die Deplafonierung mit der verstärkten Solidarität.

Bei der Beurteilung der parlamentarischen Initiative muss Folgendes in Betracht gezogen werden: Die ordentlichen Lohnbeiträge von 2,2 Prozent werden auf dem Jahreslohn bis zu 126 000 Franken erhoben. Der versicherte Verdienst ist ebenfalls auf diesen Betrag beschränkt. Die ordentlichen Beiträge an die ALV sind folglich plafoniert und bemessen sich am versicherten Verdienst. Dadurch wird zwischen den Beiträgen und den Leistungen ein enges Verhältnis gewahrt. Für die Entschuldung der ALV wird nach geltendem Recht ein Solidaritätsbeitrag von 1 Prozent auf dem Lohnbestandteil zwischen 126 000 und 315 000 Franken erhoben. Die Lohntranche zwischen 126 000 und 315 000 Franken ist aber nicht versichert, die finanziellen Leistungen bleiben auf den maximal versicherten Verdienst von 126 000 Franken begrenzt. Ziel des Solidaritätsbeitrages ist es, die Versicherten proportional zu ihrem Einkommen an der Entschuldung der ALV zu beteiligen. Die Obergrenze von 315 000 Franken für die Erhebung des Solidaritätsbeitrages wurde in der Revision festgelegt, da die damalige Bundesverfassung eine solche vorschrieb. Diese Bestimmung ist in der heutigen Bundesverfassung nicht mehr vorhanden. Eine vollständige Deplafonierung des Solidaritätsbeitrages als auch der ordentlichen Lohnbeiträge wäre somit verfassungsrechtlich möglich.

Die kürzlich erfolgte Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes wurde im Parlament und im Rahmen des Referendums ausführlich diskutiert. Die Diskussionen wurden sowohl über die Frage der Deplafonierung der ordentlichen Lohnbeiträge als auch über die verschiedenen Varianten der Höhe des versicherten Einkommens geführt. Das Parlament hat im Rahmen der Beratungen darauf verzichtet, die ordentlichen Lohnbeiträge zu deplafonieren, weil es ausdrücklich am Versicherungsprinzip festhalten wollte. Von den gleichen Überlegungen liess sich auch die Mehrheit der Kommission leiten. Darum schlägt Ihnen die Kommission mit 18 zu 8 Stimmen vor, der parlamentarischen Initiative Prelicz-Huber keine Folge zu geben.

Hingegen unterstützt die Kommissionsmehrheit die Kommissionsmotion, wonach ein Solidaritätsbeitrag von 1 Prozent auch auf das Einkommen über 315 000 Franken erhoben werden soll. Die Schulden der Arbeitslosenversicherung könnten so rascher abgebaut und getilgt werden. Laut den neuesten Schätzungen des Seco würden daraus jährliche Mehreinnahmen von 79 Millionen Franken resultieren. Zudem hat die Vox-Analyse der eidgenössischen Volksabstimmung vom 26. September 2010 ergeben, dass es in der Bevölkerung wenig Verständnis dafür gab, dass das Solidaritätsprozent begrenzt wurde. 70 Prozent der Personen, die der Revision zustimmten, fanden, dass eine mit steigendem Einkommen abnehmende Beteiligung an der Entschuldung der ALV nicht gerechtfertigt sei.

Aus diesen Gründen hat sich die Kommission mit 14 zu 12 Stimmen für die Annahme der Kommissionsmotion ausgesprochen.