Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · 2012-03-13
Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-03-13
Wortprotokoll
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 31. Januar dieses Jahres die von Ständerat Rolf Büttiker am 9. März 2011 eingereichte und vom Ständerat am 19. September 2011 ohne Abstimmung angenommene Motion vorberaten. Die Motion beauftragt den Bundesrat, Massnahmen vorzuschlagen, mit denen die Milchproduktion stärker an die Raufutterfläche der Landwirtschaftsbetriebe, also an die einheimischen Ressourcen, gebunden wird. So soll ein Beitrag zur Verhinderung von strukturellen Überschüssen bei der Milchproduktion geleistet werden.
Die Kommission beantragt mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion anzunehmen. Auch der Bundesrat empfiehlt ein Ja zur Motion. Er teilt die Auffassung, dass die Milchproduktion in der Schweiz vorwiegend auf betriebseigenem Raufutter basieren soll. Eine derartige Milchproduktion kann einen Wettbewerbsvorteil im "Grasland Schweiz" unterstützen. Ich möchte Sie nur daran erinnern, dass es zum Beispiel den Schlager "Wiesenmilch" gibt. Mit der Agrarpolitik 2014-2017 schlägt der Bundesrat zwei Massnahmen vor, die dem Anliegen der Motion entsprechen: Erstens soll mit einem spezifischen Programm die graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion gefördert werden. Davon sollen Betriebe profitieren, die ihren Futterbedarf vorwiegend mit betriebseigenem Raufutter decken. Zweitens sollen die heutigen, tierbezogenen Beiträge vollumfänglich in die neuen Versorgungssicherheitsbeiträge umgelagert werden. Die heutigen Tierbeiträge geben nämlich, losgelöst von der betriebseigenen Futtergrundlage, einen Anreiz zur Intensivierung der Produktion und tragen zur Ausdehnung der Milchmenge bei.
Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass die Förderung der auf betriebseigenem Raufutter basierenden Milchproduktion zu einer qualitativ hochwertigen Landwirtschaft beiträgt und einen Wettbewerbsvorteil für die Schweiz schafft. Darüber hinaus würde mit der Förderung dieser Produktionsweise ein Anreiz dafür gesetzt, den Anteil der kraftfutterbasierten Milchproduktion, die grösstenteils für die Überproduktion verantwortlich ist, zu verringern. Die Mehrheit stellt zudem mit Zufriedenheit fest, dass die Vorlage des Bundesrates zur Agrarpolitik 2014-2017 Massnahmen vorsieht, die dem Anliegen der Motion Büttiker entsprechen.
Die Kommissionsminderheit weist ihrerseits darauf hin, dass die Milchproduktion bereits heute zu einem grossen Teil auf Raufutter basiert und es deshalb keiner weiteren Anreize bedarf. In ihren Augen funktionieren hier die Marktmechanismen, da die auf Raufutterbasis produzierte Milch von den Konsumenten und Konsumentinnen sehr geschätzt wird und zu einem höheren Preis verkauft werden kann. Weitere staatliche Massnahmen würden eindeutig der Absicht zuwiderlaufen, für mehr unternehmerische Freiheit und mehr Wettbewerbsfreiheit in der Landwirtschaft zu sorgen.
Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion anzunehmen, und ich möchte Sie bitten, das auch zu tun.