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Luginbühl Werner · Ständerat · 2013-06-03

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2013-06-03

Wortprotokoll

Die Cleantech-Initiative wurde am 6. September 2011 mit 104 778 gültigen Unterschriften eingereicht. Das primäre Ziel der Initiative ist ein rascher Ausbau des Anteils der erneuerbaren Energien an der Deckung des gesamten Energiebedarfs. So soll dieser Anteil im Jahr 2030 mindestens die Hälfte des Gesamtenergiebedarfs decken. Damit dieses Ziel erreicht wird, sollen Massnahmen zur Förderung von Innovation ergriffen sowie private und öffentliche Investitionen zugunsten erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz gefördert werden. Der Bundesrat wird ausserdem beauftragt, für die Entwicklung bis 2030 Zwischenziele festzulegen. Fernziel der Volksinitiative ist die vollständige Sicherstellung der Energieversorgung mit Energien aus erneuerbaren Quellen. Angesichts der fortgeschrittenen Stunde verzichte ich darauf, auf die detaillierten Formulierungen einzugehen, welche in die Bundesverfassung aufgenommen werden sollen.

Ihre UREK hat die Initiative diskutiert und beantragt Ihnen mehrheitlich, sie zur Ablehnung zu empfehlen.

Die Forderungen der Initiative sind nach Auffassung der Mehrheit der Kommission bereits zu weiten Teilen erfüllt, zumindest trifft dies für zwei der drei Bereiche zu: Sie sind einerseits dort erfüllt, wo die Vorschriften betroffen sind. Der am 1. Juli 2012 in Kraft getretene Artikel 8 des Energiegesetzes sieht vor, dass man sich beim Erlass von Vorschriften über serienmässig hergestellte Anlagen, Fahrzeuge und Geräte namentlich an den besten verfügbaren Technologien zu orientieren hat. Diese Formulierung entspricht praktisch eins zu eins den Forderungen der Initiative.

Auch in einem zweiten Punkt, nämlich im Bereich der Förderung von Innovation und Investitionen im Energiebereich, sieht die Kommissionsmehrheit kaum Vorteile durch die Initiative. Hier würde zwar rechtlich eine neue Unterstützungspflicht des Bundes festgeschrieben. Allerdings ist mit Blick auf die bestehenden Fördermechanismen nicht ersichtlich, inwiefern diese zusätzliche Verpflichtung auf Verfassungsstufe im Vergleich zum Status quo zu einer Verstärkung der Unterstützung führen würde. Mit der dritten Forderung, ab 2030 mindestens die Hälfte des Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen zu decken, geht die Initiative sehr weit. Heute beträgt der entsprechende Anteil 19 Prozent. Er konnte seit dem Jahr 2000 gerade um 2 Prozentpunkte gesteigert werden. Zur Erreichung eines deutlich höheren Anteils erneuerbarer Energien an der Deckung des Gesamtenergiebedarfs sind nicht nur Massnahmen im Elektrizitätsbereich notwendig, sondern vor allem auch solche im Bereich der Brenn- und Treibstoffe. Gemäss den Szenarien des UVEK im Rahmen der Energiestrategie 2050 kann der Anteil erneuerbarer Energien bis 2030 auf rund 40 Prozent gesteigert werden; bereits die Erreichung dieses Ziels ist ausserordentlich ambitiös. Aus Sicht der Kommissionsmehrheit sind höhere Zielsetzungen nicht sinnvoll; sie könnten nach ihrer Auffassung mit der vorgeschlagenen Verfassungsänderung auch nicht erreicht werden.

Die Volksinitiative wurde - dessen müssen wir uns bewusst sein - vor der Katastrophe von Fukushima eingereicht. Die Energiepolitik in der Schweiz wurde zwischenzeitlich massgeblich umgestaltet. Zwei der drei Forderungen sind, wie erwähnt, auf dem Weg zur Realisierung oder bereits realisiert; die dritte Forderung ist nicht realistisch.

Sie haben soeben die parlamentarische Initiative 12.400 zum indirekten Gegenvorschlag zur Cleantech-Initiative erklärt. Diese parlamentarische Initiative will die neuen erneuerbaren Energien ja zusätzlich fördern, und dies rasch, nämlich bereits ab dem 1. Januar 2014. Angesichts dieser Tatsache beantragt Ihnen die Mehrheit der Kommission - der Entscheid fiel mit 6 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung -, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen, wie das auch Bundesrat und Nationalrat getan haben. Eine Minderheit der Kommission will die Initiative zur Annahme empfehlen, weil sie auch die dritte Forderung als realistisch beurteilt.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen und die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.

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