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Schmid Martin · Ständerat · 2013-06-03

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2013-06-03

Wortprotokoll

Wie schon der Kommissionssprecher dargelegt hat, geht es nicht um eine wesentliche Änderung. Aus meiner Sicht können Sie dem Antrag, den ich eingebracht habe, zustimmen und bringen dadurch die ganze Vorlage nicht ins Wanken, sodass sie nicht mehr auf den 1. Januar 2014 in Kraft treten könnte.

Im Unterschied zur Kommission möchte ich dem Departement einen Spielraum eröffnen, indem die gleichen Grundsätze nur für eine wesentliche Erweiterung einer Neuanlage gelten, nicht aber für jede kleinste Erweiterung der Anlage. Stellen Sie sich einmal vor - Frau Bundesrätin Leuthard hat das Beispiel schon gebracht -, eine Anlage würde um einige wenige Fotovoltaikzellen erweitert und daraus würde sich dann ein Anspruch auf eine Einmalvergütung ergeben. Ich meine, hier schössen wir als Gesetzgeber weit übers Ziel hinaus und sollten eben unsere Verantwortung wahrnehmen und sauber legiferieren. Denn wenn hier steht, dass jegliche Erweiterung in diesem Bereich einen Anspruch auf eine Einmalvergütung ergibt, dann könnte ein Rechtsuchender das auch noch vor Gericht durchzusetzen versuchen.

Ich möchte Ihnen deshalb beantragen, dass man dies nicht der Redaktionskommission überlässt, sondern im Gesetz gerade festhält, dass diese Grundsätze eben nur dann gelten, wenn eine wesentliche Erweiterung der Neuanlage vorgenommen wird. Dann könnte das Departement auf Verordnungsstufe klar regeln, welche Voraussetzungen für eine Einmalvergütung erfüllt sein sollen. Dabei kann man auch bürokratische und praktikable Ansätze berücksichtigen.

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