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Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · 2013-06-03

Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-06-03

Wortprotokoll

Wir behandeln heute ja einige wegweisende Vorlagen im Bereich der Energiepolitik. Wie es sich gehört, möchte ich kurz meine Interessenbindungen in diesem Bereich offenlegen: Ich bin Präsidentin des Vereins Cleantech Aargau, der den Brückenschlag zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Öffentlichkeit macht und natürlich auch auf das Cleantech-Potenzial in unserem Kanton aufmerksam machen will; ich sitze zudem im politischen Beirat des Wirtschaftsverbands Swisscleantech und im Verwaltungsrat eines KMU, welches unter anderem im Bereich der Gebäudetechnik und der Energieberatung tätig ist.

Kollege Freitag hat die grosse gesellschaftspolitische Aufgabe erwähnt. Wir haben in den kommenden Monaten und Jahren eine Energiepolitik zu entwickeln haben, die wir auch gegenüber den nächsten Generationen erklären und für die wir auf lange Sicht geradestehen können. Ich glaube, dass es ganz genau darum geht, generationenübergreifend Verantwortung wahrzunehmen. Auch wenn das ganz grosse Geschäft - die Energiestrategie - noch nicht vorliegt, so haben wir doch heute die Chance, erste wesentliche Wegstrecken der Energiewende in Angriff zu nehmen und diese eben auch zu gestalten.

Ich werde mich nicht bei all den heute traktandierten Geschäften zu Wort melden, werde mir aber erlauben, jetzt etwas ausführlicher zu sein, weil die parlamentarische Initiative 12.400, über die wir hier sprechen, schon als Vorzeigemodell funktionieren kann. Diese parlamentarische Initiative scheint mir zu demonstrieren, wie es uns gelingen kann, die energiepolitischen Herausforderungen zu packen, indem sowohl den Interessen der Ökologie als auch den Interessen der Ökonomie Rechnung getragen wird, indem eben Kompromisse gesucht werden und indem dort, wo Dringlichkeit gegeben ist, auch wirklich rasch nötige Massnahmen getroffen und Rahmenbedingungen festgelegt werden. Dies soll, auf übergeordneter Ebene, als erste Würdigung verstanden sein, bevor ich einige Punkte etwas detaillierter anschaue.

Zunächst zur Dringlichkeit: Sie wurde bereits erwähnt, auch im Votum des Vorredners, und ich möchte meinerseits betonen, dass sie gegeben ist - dies auch angesichts der offenen Fragen, die es im Rahmen der Detailberatung zu klären gibt, und angesichts der verschiedenen Einzelanträge. Die Dringlichkeit ist in zweierlei Hinsicht gross: punkto Entlastung der stromintensiven Betriebe und punkto einer Deblockade in Bezug auf die erneuerbaren Energien. Beide Punkte verdienen und erfordern es meines Erachtens, rasch [PAGE 375] angegangen zu werden. Das rechtfertigt den Entscheid des Nationalrates und auch unserer Kommission, diesen Teil der energiepolitischen Fragen vorzuziehen und nicht erst im Rahmen der grossen Diskussion zur Energiestrategie zu beantworten; eine Inkraftsetzung dieser Punkte per Anfang 2014 - Ziel ist der 1. Januar 2014 - sollte ermöglicht werden. Der Bundesrat ist grosso modo mit der Stossrichtung und auch mit diesem Fahrplan einverstanden.

Wenn wir die Details anschauen, gilt es, auch diese zu würdigen. Die Eigenverbrauchsregelung führt dazu, dass die selbstproduzierte Energie am Ort der Produktion ganz oder teilweise selbst verbraucht werden kann. Das schafft natürlich den durchaus erwünschten verstärkten Anreiz, den Strom dann zu verbrauchen, wenn man ihn produziert. Das ist sinnvoll, auch und nicht zuletzt hinsichtlich der Belastung der Netze, die so verringert werden kann. All diese Fragen rund um die Netze werden wir ja mit der Netzstrategie dann noch intensiver zu beraten haben.

Den Wechsel vom KEV-System hin zu einer Einmalvergütung für kleinere neue Fotovoltaikanlagen befürworte ich ebenfalls. Dieser Teil der Vorlage wurde ja gerade aufgrund der Energiestrategie und auch der Vernehmlassungsantworten zu diesem Geschäft vorgeschlagen. Die Frage stellt sich aber, ab welcher Grösse respektive Leistung dieser Wechsel vollzogen werden soll. Wir haben dazu in der Kommission einen Bericht angefordert. Dieser hat gezeigt, dass es eine Diskussion wert ist, diese Schwelle zu erhöhen. Obschon ich diese Diskussion begrüsse und hinsichtlich der Energiestrategie wichtig finde, war ich in der Kommission doch sehr kritisch gegenüber der Idee, diese Diskussion jetzt schon hier im Rahmen dieser Vorlage auszutragen, deren Qualität gerade die Tatsache ist, dass sie auf dringliche Fragen dringliche Antworten geben kann. Das müssen wir im Auge behalten, wenn wir nachher die Einzelanträge behandeln.

Der Grund, weshalb ich in der Kommission den Weg unserer Kommission, hier eine höhere Grenze einzuführen, unterstützen konnte, war einzig und alleine die in der Kommission einstimmig vertretene Haltung, dass mit dieser Frage die parlamentarische Initiative selber und auch deren Fahrplan nicht infrage gestellt werden sollten. Der Kommissionssprecher, unser Kommissionspräsident, hat dies erwähnt. Er hat auch erläutert, wie die Tonalität in der Kommissionsdebatte in etwa war. Man hielt schlicht und einfach beides für möglich: Entweder werde die Frage als nicht sehr wesentlich angeschaut und diese Modifikation werde deshalb nicht zu grossen Diskussionen und auch nicht zu einer zeitlichen Verschiebung führen, oder aber dieser Modifikationsvorschlag - das war aus Sicht der Kommission die andere Variante - könne tatsächlich grosse Wellen werfen und dann müsse man halt im weiteren Verlauf wieder einschwenken, um eine Schlussabstimmung am Ende dieser Session nicht zu gefährden.

Das war der Stand der Dinge. Die Reaktionen auf unseren Kommissionsentscheid, auf unseren Vorschlag zeigen mir nun aber relativ deutlich, dass es sich für viele Akteure keineswegs nur um eine kleine Modifikation handelt, die zu nicht allzu grossen Diskussionen führen wird. Das leuchtet mir ein angesichts der Tatsache, dass eine Erhöhung auf 30 Kilowatt dann eben längst nicht nur Ein- und Mehrfamilienhäuser betrifft, sondern durchaus auch landwirtschaftliche Projekte, durchaus auch gewerbliche Projekte. Für Letztere sind halt die Angebote Eigenverbrauchsregelung und Einmalvergütung nicht sehr attraktiv.

Ich bin angesichts der bereits jetzt erhaltenen Reaktionen überzeugt, dass es richtig wäre und richtig ist, diese Frage nicht im Rahmen dieser Vorlage, nicht im Rahmen dieses sorgfältig vorbereiteten Kompromisses auszudiskutieren, sondern sauber aufzubereiten und im Rahmen der Energiestrategie zu klären. Dass unsere Kommission einen anderen Weg eingeschlagen hat, halte ich absolut für legitim, das möchte ich hier deponieren. Auch wenn ich schon in der Kommission sehr kritisch war, halte ich es für legitim, aber eben doch auch für zu riskant. Diese Haltung vertrete ich noch immer, umso mehr, als ich gesehen habe, wie jetzt die Reaktionen ausgefallen sind. Es erstaunt Sie deshalb wohl auch nicht, dass ich den Antrag Zanetti, der nun vorliegt, unterstützen werde. Es macht Sinn, nicht von der nationalrätlichen Fassung abzuweichen, wenn es sich nicht unbedingt aufdrängt. Wir werden noch genügend Gelegenheiten haben, diese Frage und auch andere, die mit anderen Einzelanträgen aufgeworfen wurden, zu klären, zu beantworten und dann eben auch im Rahmen der Energiestrategie aufzugleisen. Aber - und hier danke ich für das Votum von Kollege Imoberdorf - ich möchte Sie ebenfalls bitten, hier auf weitere Anpassungen zu verzichten und möglichst bei der nationalrätlichen Fassung zu bleiben.

Ich freue mich, dass wir heute über diese wegweisende Vorlage befinden können. Sie wurde ja im Nationalrat als eigentlicher Durchbruch bezeichnet und mit grossem Mehr angenommen - zu Recht, finde ich. Das volkswirtschaftliche Potenzial, das angesichts der auf der KEV-Warteliste im Moment blockierten Projekte brachliegt, ist enorm, das volkswirtschaftliche Potenzial im Bereich Cleantech ist überhaupt enorm. Nehmen wir das Beispiel der Fotovoltaikpanels. Es wurden um dieses Thema herum negative Beispiele erwähnt, ich denke aber, dass es sich lohnt, darüber nachzudenken, dass die Produktion der Fotovoltaikpanels das eine ist, dass solche Panels aber vor Ort installiert, angeschlossen, betrieben und gewartet werden. Das ist eine echte Chance für unser Gewerbe, das ja mit viel Know-how in diesem Bereich auftrumpfen kann. Ich könnte weitere Beispiele nennen, möchte es aber hier dabei bewenden lassen.

Ich bin glücklich, dass wir heute über diese Vorlage befinden können. Ich bin der Meinung, dass sie ein Meilenstein ist; sie ist ein gutschweizerischer Kompromiss im positiven Sinn, und sie ist ein echter energiepolitischer Fortschritt. Wir tun gut daran, diesen nicht zu überladen, sondern so zu behandeln, dass er in dieser Session auch wirklich verabschiedet werden kann.