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Rickli Natalie Simone · Nationalrat · 2009-06-03

Rickli Natalie Simone · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-06-03

Wortprotokoll

Kein Tag in der vergangenen Woche verging ohne Gewalt. Die Bilder der Ausschreitungen von Hooligans und der brutalen Schlägerei in Kreuzlingen sind noch immer präsent. Aber auch in Zürich und im Aargau wurden junge Männer grundlos verprügelt. Es ist Zeit zu handeln, und heute haben wir die Gelegenheit dazu.

Es darf nicht sein, dass die Täter wie in Kreuzlingen am selben Tag, an dem sie verhaftet werden, wieder auf freien Fuss gelassen werden. In Glattbrugg bei Zürich wurde letzte Woche ein Täter, der wiederholt Leute zusammengeschlagen und bedroht hatte, zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt - das darf nicht sein. Solche Leute gehören bestraft. Deshalb bitte ich Sie, die Motion Joder 08.3131, die härtere Strafen bei vorsätzlicher Körperverletzung fordert, anzunehmen.

Die ersten Zahlen, die nun zum neuen Strafrecht vorliegen, sind erschreckend, insbesondere bei den Vergewaltigungen. Mit dem alten Strafrecht mussten 77 Prozent der Vergewaltiger ins Gefängnis, mit dem neuen ist es weniger als die Hälfte. Auch bedingte Geldstrafen wurden für Vergewaltiger ausgesprochen - das darf nicht sein! Mit dem neuen Strafrecht werden Ersttäter milder beurteilt, weshalb Täter in der Regel [PAGE 1001] für die erste Vergewaltigung eine bedingte Strafe erhalten. Vergewaltigungen an Frauen und Kindern sind die schlimmsten Delikte, die es gibt. Deshalb brauchen wir hier dringend härtere Strafen. Ein Vergewaltiger gehört ins Gefängnis. Da eine unbedingte Gefängnisstrafe erst ab einem Strafmass von drei Jahren möglich ist, ist die Mindeststrafe von heute einem Jahr auf drei Jahre Freiheitsstrafe festzulegen.

Zwar ist auch der Bundesrat der Meinung, dass Vergewaltigung ein schwerwiegendes Delikt darstellt, aber er will nicht handeln. Die Begründung, dass ein höheres Strafmass eine unangemessene Einschränkung des richterlichen Ermessens bedeutet, kann ich nicht akzeptieren. Wenn die Urteile gerade bei diesen Delikten so milde ausfallen, ist es an der Politik, schärfere Gesetze zu verabschieden. Mit dem heutigen Gesetz sind die Richter geradezu gezwungen, Ersttätern bedingte Strafen zu geben. Vergewaltigung von Kindern ist heute im Strafgesetzbuch nicht explizit geregelt, weshalb dies neu festgeschrieben werden muss. Die ablehnende Haltung des Bundesrates, eine Mindeststrafe von sieben Jahren sei unverhältnismässig, weil sie über dem Strafmass für vorsätzliche Tötung liegt, kann ich nicht gelten lassen. Gerade Verbrechen an Kindern sind besonders verwerflich und niederträchtig, weshalb das Strafgesetz so zu ändern ist, dass diese Taten alle härter bestraft werden. Für das Opfer gibt es nie eine zweite Chance. Wenn der Täter keine Gefängnisstrafe erhält, ist das für das Opfer geradezu ein Hohn. Gerechtigkeit wird es für das Opfer nie geben, aber mit einer angemessenen Strafe immerhin das Gefühl, dass auch der Täter bestraft wird. Zudem sollen diese Strafen abschreckend wirken. Ein Vergewaltiger, der nicht ins Gefängnis muss oder gar nur eine Geldstrafe erhält, wird nie das Gefühl haben, er habe etwas Schlimmes getan.

Die SVP-Fraktion begrüsst es, dass der Bundesrat wenigstens bereit ist, meine beiden Motionen entgegenzunehmen, die zum Ziel haben, die Probezeit bei bedingten Strafen wieder auf fünf Jahre zu erhöhen (09.3427) und den teilbedingten Strafvollzug zwischen zwei und drei Jahren abzuschaffen (09.3428). Straftaten, für welche Freiheitsstrafen von über zwei Jahren verhängt werden, sind keine Lappalien. Für derartige Delikte rechtfertigt es sich nicht, die täterfreundliche Erleichterung einer teilbedingten Strafe vorzusehen.

Mit der heutigen Sonderdebatte zur Verschärfung des Strafrechts wollen wir den Opferschutz und den Schutz der Gesellschaft wieder ins Zentrum stellen und nicht mehr den Täter. Ich hoffe sehr, dass nach all den schrecklichen Taten der vergangenen Monate auch bei den anderen Parteien hier im Saal ein Umdenken stattgefunden hat. Ansonsten sehe ich den Weg für eine Verschärfung des Strafrechts nur über eine Volksinitiative, denn das Volk hat schon zweimal gescheiter entschieden als die Politiker, nämlich bei der Verwahrungs-Initiative und der Unverjährbarkeits-Initiative.