Gadient Brigitta M. · Nationalrat · 2009-06-03
Gadient Brigitta M. · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2009-06-03
Wortprotokoll
Mit verschiedenen Revisionen des Strafrechts haben wir versucht, bessere, effizientere und günstigere Lösungen zu erreichen. Man wollte das Strafverfahren vereinfachen, den Aufwand minimieren. Dabei standen die Zurückdrängung der kurzen Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten durch eine neue Geldstrafe im Tagessatzsystem und die gemeinnützige Arbeit im Zentrum. Heute müssen wir sagen: Die Revision ist nicht gelungen, sie hat ihren Zweck nicht erfüllt. Namentlich die bedingte Geldstrafe, deren spezial- und generalpräventive Wirkung anzuzweifeln ist, aber auch die zu enge Fassung von Artikel 41 StGB betreffend kurze unbedingte Freiheitsstrafen werden heute nicht nur in der öffentlichen Wahrnehmung, sondern insbesondere auch von Strafrechtspraktikern kritisch beurteilt.
Für die Notwendigkeit sofortiger Änderungen sprechen nach Auffassung der BDP sowohl sachliche als auch politische Gründe. Das Strafrecht sollte wie andere Rechtsbereiche auch von einem möglichst breiten Konsens getragen werden. Strafen sollen namentlich auch für die Verurteilten spürbar und nachvollziehbar sein. Die von Strafrechtspraktikern erhobene Kritik deutet darauf hin, dass dies zurzeit nicht der Fall ist. Kollege Luginbühl hat denn auch im Ständerat in der letzten Session bereits eine Motion eingereicht, welche die Abschaffung von bedingten Geldstrafen und die Wiedereinführung von Freiheitsstrafen unter sechs Monaten verlangt. Der Bundesrat ist bereit, das Gesamtsystem der neuen Strafen einer Überprüfung zu unterziehen; wir begrüssen dies sehr.
Sodann möchte ich auch noch ein am letzten Wochenende diskutiertes Problem im Zusammenhang mit dem neuen Strafprozessrecht aufgreifen, wonach viele Täter sich nicht einmal mehr einer Gerichtsverhandlung zu unterziehen hätten. Ich glaube, diese Konsequenz war in dieser Form vielen von uns nicht bewusst. Da besteht ebenfalls noch Handlungs- bzw. Nachbesserungsbedarf. Wir haben neue Wege gesucht. Das muss man, wenn ein System Probleme zeigt. Aber man muss dann, wenn Entscheide falsch waren, dies auch eingestehen und die nötigen Korrekturen vornehmen, und zwar rasch.
Schliesslich sind wir auch der Meinung, dass gerade in der heutigen Zeit eine nationale Strategie für die Bekämpfung der Internetkriminalität unabdingbar ist, wenn wir die Schweiz wirksam gegen die Internetkriminalität schützen wollen. Die BDP-Fraktion wird deshalb der Motion 08.3100 des Ständerates zustimmen.