Thanei Anita · Nationalrat · 2009-06-03
Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-06-03
Wortprotokoll
Ob zu Recht oder zu Unrecht: Strafrecht und Justiz geniessen in der Bevölkerung aktuell nicht mehr die Glaubwürdigkeit, die in einem Rechtsstaat für sie erforderlich ist. Forderungen nach härteren Strafen werden laut. Ängste werden geschürt. Zum Teil ist das Populismus pur. Die Fokussierung auf grausame Einzeltaten ist verständlich, für die Gesetzgebung jedoch nicht zielführend. Nicht jedes Problem in unserer Gesellschaft kann mit dem Strafrecht gelöst werden. Drakonische Strafen bieten nämlich keineswegs Gewähr für mehr Sicherheit. Die hohe Kriminalität in den USA ist das beste Indiz dafür. Es braucht wesentlich mehr. Neben der Prävention spielen beispielsweise die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, sowie die Ächtung durch die Gesellschaft eine entscheidende Rolle. Zu lange galten zum Beispiel SVP-Deli... - Entschuldigung: SVG meinte ich! Ich versuche es noch einmal: Zu lange galten SVG-Delikte als Kavaliersdelikte - das andere würde allenfalls auch stimmen. (Teilweise Unruhe)
Ich erlaube mir, den Fokus auf die Urzelle unserer Gesellschaft und somit auf die Frauen und Kinder zu richten, die häufigsten Opfer von Gewaltdelikten. Aristoteles hat schon gesagt: "Der Ort der Tragödie ist die Familie." Leider ist das so. Der Bundesrat hat Mitte Mai einen Bericht über Gewalt in Paarbeziehungen verabschiedet. Diesem gemäss wird jede zehnte Frau im Laufe ihres Erwachsenenlebens Opfer körperlicher und/oder sexueller Gewalt. Nicht vergessen werden dürfen die Kinder. Nur dank Vorstössen aus den Reihen der SP ist die häusliche Gewalt überhaupt in diesem Parlament thematisiert und traktandiert worden. Ich erinnere an die Offizialisierung von Gewaltdelikten in Ehe und Partnerschaft. Übrigens: Vergewaltigung und sexuelle Nötigung in der Ehe wurden gegen den geballten Widerstand der SVP offizialisiert.
Gemäss dem vorher erwähnten Bericht braucht es für eine gezielte Bekämpfung der häuslichen Gewalt noch weitere Massnahmen, zum Beispiel im Bereich des Vollzugs und der Sensibilisierung. Wir sind gegen Schnellschüsse, die ein austariertes System aus dem Lot bringen, wehren uns hingegen nicht gegen gezielte Verbesserungen. Der Strafrahmen der Delikte des Besonderen Teils des StGB muss gesamthaft überprüft und neu abgestimmt werden. Es entspricht nicht mehr der heutigen Wertvorstellung, dass Vermögensdelikte härter bestraft werden als Delikte gegen Leib und Leben sowie gegen die sexuelle Integrität. Wir wehren uns nicht gegen Veränderungen, aber wir wehren uns gegen Einzelkorrekturen, wie sie beispielsweise mit den Motionen Joder und Rickli Natalie verlangt werden. Wir wollen eine Gesamtüberprüfung des Strafsystems. Weiter fordern wir [PAGE 990] eine nationale Gewaltpräventionskampagne, ein Gewaltschutzgesetz und Verbesserungen im Bereich des Opferhilfegesetzes. Die Obergrenze in Bezug auf Schadenersatz- und Genugtuungsforderungen muss aufgehoben werden. Auch die Opfer verdienen unseren Schutz. Deshalb lehnen wir gewisse Vorstösse ab, andere werden wir unterstützen.
Vergessen wir nicht, dass der Umgang mit Straftätern zu den heikelsten und anspruchsvollsten Aufgaben eines Rechtsstaates gehört.