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Hochreutener Norbert · Nationalrat · 2009-06-03

Hochreutener Norbert · Nationalrat · Bern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-03

Wortprotokoll

Unser Strafrecht hat für gewisse Gewaltdelikte seine abschreckende Wirkung weitgehend verloren. Im Bereich Gewaltkriminalität ist auch die Strafjustiz zu wenig hart. Wir müssen das korrigieren. Strafrecht und Strafjustiz müssen wieder strenger und härter werden. Es gibt verschiedene Vorstösse, auch aus unseren Kreisen, der CVP/EVP/glp-Fraktion, in verschiedenen Bereichen, die in diese Richtung gehen. Wir werden heute darüber abstimmen; unsere Fraktion begrüsst alle diese Vorstösse und wird sie annehmen.

Ich konzentriere mich hier nur auf den Bereich der Sanktionierung. Wir haben einen Anstieg der Gewaltkriminalität, vor allem bei den Jugendlichen; das kann nicht wegdiskutiert werden. Unsere Städte werden unsicherer. Das vorhandene Gewaltpotenzial hat zwar verschiedene und komplexe Ursachen, auf die ich jetzt nicht eingehen will. Wenn aber viele Jugendliche erst einmal merken, dass man Leute zusammenschlagen und berauben kann, ohne dass man spürbar bestraft wird, wird diese Art der Kriminalität zunehmen. Woran liegt es?

1. Das neue Strafrecht sieht bei Ersttätern praktisch zwingend den bedingten Strafvollzug vor. Die Strafe ist heute meist eine Geldstrafe und nicht eine Freiheitsstrafe. Mit anderen Worten: Wenn man jemanden krankenhausreif prügelt und dann den Gerichtssaal verlässt, ohne dass konkret etwas geschieht,- weil man eine bedingte Geldstrafe erhält, macht das keinen Eindruck. Diese bedingte Geldstrafe wird der Täter dann eventuell mangels Einkommen oft auch gar nicht bezahlen müssen, auch bei einem Rückfall. Wer nimmt da das Strafrecht noch ernst?

2. Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und Leute zusammenschlägt und beraubt, kommt vor den Jugendrichter und wird mit ein paar Stunden gemeinnütziger Arbeit bestraft. Das beeindruckt die Straftäter nicht.

3. Unser Strafrecht ist generell milde; es ist aber ausgesprochen milde, wenn es um Körperverletzung geht. Wenn Sie jemandem eine Brieftasche mit 1000 Franken stehlen, ist das einfacher Diebstahl. Die Höchststrafe ist fünf Jahre Gefängnis. Wenn Sie jemanden mit blossen Fäusten so zurichten, dass er wochenlang im Spital liegt, aber keine gravierenden, bleibenden Schäden zurückbleiben, so ist das einfache Körperverletzung. Die Höchststrafe ist dort nur drei Jahre.

So weit die Ausgangslage. Was ist zu tun?

1. Die bedingte Geldstrafe ist abzuschaffen.

2. Die Strafverfahren müssen viel schneller durchgeführt werden als heute. Meine Kollegen werden noch dazu sprechen.

3. Die Strafen bei Delikten gegen Leib und Leben müssen verschärft werden.

4. Heute haben Ersttäter, die zu Strafen von weniger als zwei Jahren verurteilt werden, praktisch eine Garantie, dass sie nur bedingt verurteilt werden. Die bedingte Strafe muss eine Rechtswohltat werden, die nur bei guter Prognose gewährt werden kann; sie darf nicht zum Automatismus werden.

Wir wollen beim heutigen Strafrecht bleiben, beim Verschuldensstrafrecht, wir bleiben auch beim Rechtsstaat. Wir [PAGE 991] sollten uns aber bei der Strafhöhe anderen westeuropäischen Ländern angleichen.