Füglistaller Lieni · Nationalrat · 2009-09-25
Füglistaller Lieni · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-09-25
Wortprotokoll
Die SVP-Fraktion wird konsequent bleiben und die vorliegende Verfassungsbestimmung ablehnen. Wir haben immer wieder betont, dass wir, wenn [PAGE 1825] schon, lediglich eine einfache und klare Kompetenznorm in der Verfassung wollen und keine weiter gehenden Einschränkungen. Wir haben dies bereits beim Eintreten vor einem Jahr ausgeführt und haben gesagt, dass wir ansonsten die Vorlage letztlich ablehnen würden. Diese Verfassungsbestimmungen werfen jedenfalls mehr Fragen auf, als sie Antworten geben. Vor allem aber schränken sie den Forschungsplatz Schweiz in erheblichem Masse ein und gefährden damit gute und nachhaltige Arbeitsplätze.
Wir sind kein Agrarland; wir haben in den letzten Jahren im Industriesektor an Boden verloren; der Banken- und Finanzplatz der Schweiz ist momentan wegen der Aufgabe des Bankkundengeheimnisses stark in Gefahr, und nun wollen wir doch tatsächlich auch unsere Rahmenbedingungen im Forschungsbereich, insbesondere in der Biomedizin, einschränken. In einem Bereich, in dem die Schweiz international Spitze ist, sollen nun ohne Not - es gibt ja gar keine Missstände - Regulierungen erfolgen, die den Forschungsbereich behindern und einschränken und letztlich Arbeitsplätze gefährden. Wir geben für Konjunktur- und Beschäftigungsprogramme Geld aus und regulieren nun tatsächlich in einem Gebiet, in dem es wirklich auch ohne weiter gehende Gesetze geht, weil wirklich keinerlei zusätzlichen Regulierungen nötig sind. Damit gefährden wir die Forschungsfreiheit und Arbeitsplätze und behindern künftige Entwicklungen und Innovationen.
Das will die SVP-Fraktion nicht. Denken Sie daran: Forschung lässt sich relativ einfach ins Ausland verlagern, und genau das wollen wir nicht. Wir stehen für diesen Forschungsstandort Schweiz ein, für die Freiheit und die Eigenverantwortung der Forschenden und lehnen deshalb diese einschränkenden Verfassungsbestimmungen ab.