Blocher Christoph · Bundesrat · 2007-06-22
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-06-22
Wortprotokoll
Der Bundesrat unterstützt das Grundanliegen des Motionärs. Wir haben bereits im Ständerat zum Ausdruck gebracht, dass wirksame Massnahmen getroffen werden müssen, um insbesondere Kinder vor Straftaten in elektronischen Netzen zu schützen. Wir haben aber auch zum Ausdruck gebracht, dass wir die vorliegende Motion nicht vollumfänglich unterstützen können, und haben im Ständerat gesagt, dass wir in der nationalrätlichen Kommission unsere Gründe für eine Abänderung der Motion darlegen würden, was nun geschehen ist. Darum können wir vollumfänglich den Antrag Ihrer Kommission unterstützen.
Wir befürworten die Annahme von Ziffer 1 der Motion, wonach der vorsätzliche Konsum von harter Pornografie unter Strafe gestellt werden soll, und von Ziffer 2 der Motion, wonach die Aufbewahrungsfrist für Randdaten auf 12 Monate verlängert und die Missachtung der Aufbewahrungspflicht sanktioniert werden soll. Wir werden nun die etwas schwierige Aufgabe haben, dafür zu sorgen, das Gesetz so zu gestalten, dass die Forderungen erfüllt werden, ohne dass natürlich viele Leute in den Strafvollzug kommen, nur weil sie beim Surfen im Internet usw. auf solche Kontakte gestossen sind. Das wird die Schwierigkeit sein. An den Nachweis des Konsums bzw. des Vorsatzes müssen daher strenge Anforderungen gestellt werden.
In Bezug auf die Ziffern 3 und 4 der Motion beantragt Ihnen der Bundesrat ebenfalls, dem Antrag Ihrer Kommission zu folgen und für diese Ziffern lediglich einen Prüfungsauftrag zu erteilen.
Wir können uns nicht verpflichten, Ziffer 3 bereits zu erfüllen. Auch hier sind wir zwar mit dem Kernanliegen einverstanden, dass sowohl eine Fernmeldeüberwachung als auch eine verdeckte Ermittlung zugelassen werden soll. Sie müssen aber wissen: Im Rahmen der neuen Strafprozessordnung ist dies nun in beiden Räten - Sie haben es diese Woche getan - bereits beschlossen worden. Also ist dieser Punkt bereits erledigt. Das kann ich natürlich erst heute Morgen sagen, weil Sie das ja erst diese Woche beschlossen haben und dabei keine Differenz zum Ständerat besteht. Problematisch scheint dem Bundesrat hingegen die vollständige Angleichung der Deliktskataloge für die verdeckte Ermittlung und die Fernmeldeüberwachung. Diese Frage möchte der Bundesrat eingehend studieren. Im Rahmen der neuen Strafprozessordnung haben die Räte die vollständige Angleichung ausdrücklich nicht gewünscht. Wir müssten diesen Text dann also bereits wieder ändern. Aber wir werden das selbstverständlich prüfen, wie Sie das verlangen.
Auch in Bezug auf Ziffer 4 beantragt Ihnen der Bundesrat, dem Antrag Ihrer Kommission zuzustimmen und sie in einen Prüfungsauftrag, gewissermassen in ein Postulat, umzuwandeln. Ziffer 4 möchte die Provider verpflichten - das ist natürlich sehr einschneidend -, an ihre Kunden kostenlos Schutzprogramme abzugeben sowie eine präventive Kontrolle ihrer Server durchzuführen, um die Rechtmässigkeit der dort gespeicherten Daten zu gewährleisten. Dem Bundesrat geht es vor allem darum, die Wirksamkeit und die Durchführbarkeit der vorgeschlagenen Massnahmen zu studieren.
Man muss aufpassen, dass man nicht dauernd Gesetze macht und dann befriedigt nach Hause geht, und nachher werden die Gesetze entweder nicht angewendet, oder sie haben keinen oder den gegenteiligen Erfolg. Seit meinem Amtseintritt in den Bundesrat hat es sehr viele solche Gesetze gegeben. Die Sache ist auf dem Papier geregelt, aber sie zeitigt keine Wirkungen; die Gesetze werden nicht angewendet oder können nicht angewendet werden oder bewirken sogar das Gegenteil.
Es gilt zu bedenken, dass es mit der Gratisabgabe von Filtern allein nicht getan ist; das ist eine Illusion. Es bedarf immer der Mitwirkung der Eltern, welche bereit und fähig sind, die Aktivitäten ihrer Kinder im Netz zu kontrollieren. Davon kann man sie nicht dispensieren. Als besonders problematisch erscheint die Einführung einer präventiven Kontrollpflicht. So ist die Mehrheit der Internetexperten heute der Meinung, dass in Anbetracht der riesigen Datenmengen und gemäss den heutigen technischen und personellen Möglichkeiten eine umfassende präventive Kontrolle der Internetinhalte durch die Provider, welche die Rechtmässigkeit der gespeicherten Daten garantieren könnte, gar nicht möglich ist.
Aber auf der anderen Seite ist auch klar zu sehen: Statt die Millionen von Benutzern zu überprüfen, wäre es viel einfacher, dafür zu sorgen, dass die Daten nicht gespeichert werden können. Das betrifft nämlich weniger Personen. Das Problem ist nur: Diese befinden sich nicht in der Schweiz, auch nicht in Ländern, mit denen wir Abkommen [PAGE 1136] geschlossen haben, sondern sie sitzen - das muss gesagt werden - in Ländern des Fernen Ostens und führen diese problematische Arbeit aus.
In Anbetracht der Komplexität der sich in diesem Zusammenhang stellenden Fragen ist der Bundesrat bereit, die Möglichkeit einer präventiven Kontrolle eingehend zu prüfen, damit die Argumente für oder gegen eine solche Massnahme dem Parlament ausführlicher dargelegt werden können. Dann können Sie im Detail sehen, was möglich ist und was nicht, was die Vor- und Nachteile sind, und dann haben Sie die Möglichkeit zu entscheiden.
Darum unterstützen wir den Antrag der Kommission.