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Vischer Daniel · Nationalrat · 2006-03-24

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2006-03-24

Wortprotokoll

Ich spreche zu diesem Geschäft und zum nächsten, Sportveranstaltungen, Hooligan-Gesetz. Bei beiden Geschäften empfiehlt Ihnen die grüne Fraktion, Nein zu stimmen.

Zur StGB-Revision: Sie bringt eine unzulässige Verschärfung des Verwahrungsrechtes. Zum einen wird der Anlasstatbestand ausgeweitet - also schon dort findet eine Verschärfung statt -, zum anderen erhält die Rechtsfigur der nachträglichen Verwahrung neu Einkehr in unser Strafrecht, eine Rechtsfigur, die fragwürdig ist. Es ist davon auszugehen, dass die Rechtsfigur der nachträglichen Verwahrung kaum je EMRK-konform wird angewandt werden können, weil immer der Rechtsgrundsatz "ne bis in idem" im Vordergrund steht. Auf der einen Seite haben wir also das Damoklesschwert der EMRK und in gewissem Sinne auch eines Verfassungsgrundsatzes, das über dieser Norm schwebt, [PAGE 516] zum anderen kann es aber auch sein, dass diese Norm gar nicht das erfüllt, was von ihr erwartet wird. Wäre Zweites der Fall, so wäre es Gesetzgebung der Simulation; auch das lehnen wir ab.

Falsch ist, dass hier dem Druck von Strafvollzugsbehörden nachgegeben wird. Normierung im strafrechtlichen Bereich verlangt Sorgfalt und darf nicht auf Alltagslaunen Rücksicht nehmen. Es sind die nötigen Güterabwägungen vorzunehmen. Deswegen sagen wir Nein.

Wir bekämpfen aber als Fraktion auch das neue sogenannte Hooligan-Gesetz. Dieses Gesetz ist zum einen in klarer Weise verfassungswidrig, wie wir meinen. Der Bund ist nicht zuständig. Daran ändert auch die zeitliche Terminierung nichts. Zum anderen bringt dieses Gesetz fragwürdige Einschränkungen der persönlichen Freiheit. Letztlich ist es doch so: Die Unfähigkeit der Kantone und mancher Städte, die bestehenden Gesetze klar und hart zu vollziehen, führt zu neuen, unnötigen, unbrauchbaren und verfassungsrechtlich fragwürdigen Verschärfungen. Weniger Gejammer und mehr Handeln, statt immer nach neuen Gesetzen zu rufen, wäre eher angebracht. Mit diesem Gesetz wird auch der Uefa ein unnötiges Gesetz gewissermassen auf dem Tablett serviert. Wir huldigen offenbar auch hier einem gewissen Sportpopulimus.

Lehnen Sie auch dieses Gesetz ab.