Siegrist Ulrich · Nationalrat · 2003-12-11
Siegrist Ulrich · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-12-11
Wortprotokoll
Die Kriminalität auf dem Internet hat in den letzten Jahren bekanntlich rasant zugenommen, und zwar insbesondere die Kinderpornografie und die Pädophilie. Verbreitungsgrad, Verbreitungsflächen, Verbreitungstempo und Verbreitungsräume nehmen laufend zu. Auch die dabei erzielten Gewinne nehmen zu. Der Kommission ist zum Beispiel ein Fall bekannt, in welchem von einem Ehepaar innerhalb von zwei Jahren ein Gewinn von 8 Millionen Franken gemacht wurde. Die Bilder stammten aus Indonesien und Russland und zeigten Kinder, die vergewaltigt und missbraucht wurden. Das Publikum seinerseits stammte aus Europa und den USA, und es wurden 90 000 Datenträger erfasst. Delikte dieser Art wiegen schwer. Es geht um den Schutz der Schwächsten, der Kinder, und es geht um den Schutz der elementaren Würde der Menschen.
Die Besonderheiten der Internetkriminalität liegen in der grenzüberschreitenden Schnelligkeit, in der raschen, grossflächigen, grossräumigen Verbreitung, sodann in den kleinen Zeitfenstern, die den Ermittlungsbehörden für die Tatbestandsfeststellung und die Beweisaufnahme zur Verfügung stehen, und schliesslich im grossen Spezialistenwissen, das aufseiten der Polizei, der Ermittlungs- und Untersuchungsbehörden notwendig ist.
Beim Bund haben sich in der Zwischenzeit die Expertenkommission Netzwerkkriminalität sowie die Arbeitsgruppe "Genesis" mit einer Reihe von Empfehlungen befasst, sowohl was die strafrechtlichen Verantwortlichkeiten der verschiedenen Beteiligten in diesen Netzen wie auch was die Effizienzsteigerung in der Strafverfolgung, namentlich in den die Kantons- und Landesgrenzen überschreitenden Fällen, [PAGE 1967] betrifft. Noch offen ist die Frage, ob die Zukunft mit teilweiser Bundeskompetenz oder ohne geplant werden soll.
Es besteht seit dem Jahr 2001 auch eine von der Schweiz mitunterzeichnete internationale Konvention gegen Internetkriminalität, die ebenfalls zum Handeln verpflichtet.
Das Tempo der Verbesserungen geht aber nach Überzeugung der Kommission - das ist ihre einhellige Meinung - zu langsam, zu harzig, und zu lange wurde das Problem nicht genügend entschlossen angepackt. Mit der vorliegenden Initiative will man ein zusätzliches Element zur richtigen Zeit in die Diskussion einbringen. Die Initiative lässt den Weg, wie die Effizienzsteigerung bewirkt werden soll, im Detail noch offen, zielt aber in der Begründung in Richtung eines ähnlichen Modells, wie wir es bei der organisierten Kriminalität bereits haben.
Das richtige Modell ist in der zweiten Phase im Detail zu definieren. In dieser zweiten Phase wird es ebenfalls darum gehen, die Koordination mit den Arbeiten der Verwaltung für die Umsetzung der beiden erwähnten Expertenberichte sicherzustellen.
In diesem Sinne beantragt Ihnen die Kommission einstimmig, der parlamentarischen Initiative Aeppli Wartmann Regine Folge zu geben.